Zur Hauptnavigation springen Zur Übergeordneten Navigation springen Zum Seiteninhalt springen
Sozialpädiatrische Zentren leisten interdisziplinäre Hilfe und Unterstützung für Kinder mit Entwicklungsstörungen und Behinderungen, die aufgrund ihrer Intensität von den regionalen Frühförderstellen nicht gestaltet werden kann. In den sozialpädiatrischen Zentren arbeitet jeweils ein Team aus mehreren Fachbereichen unter ärztlicher Aufsicht.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben sollen sozialpädiatrische Zentren die Behandlung auf diejenigen Kinder ausrichten, die wegen der Art, Schwere oder Dauer ihrer Erkrankung nicht von geeigneten Ärzten oder in Frühförderstellen behandelt werden können. Die Zentren arbeiten allerdings eng mit den Ärzten und Frühförderstellen zusammen.
Die sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) sind fachübergreifend arbeitende Einrichtungen, die fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung stehen und im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung nach § 119 SGB V (Sozialgesetzbuch 5) tätig sind. Der Behandlung in einem sozialpädiatrischen Zentrum geht eine ärztliche Überweisung voraus.
Aufgaben der vorwiegend medizinisch ausgerichteten SPZs sind Diagnostik (Krankheitsfrüherkennung), Behandlung und Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr (kindheitslange Behandlung). Dabei wird das soziale Umfeld mit einbezogen, sprich: Bezugspersonen der Kinder werden beraten und angeleitet. Zum Behandlungsspektrum gehören insbesondere Krankheiten, die Entwicklungsstörungen, drohende und bestehende Behinderungen sowie Verhaltensauffälligkeiten und seelische Störungen verursachen.
In Deutschland gibt es zur Zeit etwa 130 SPZs, davon arbeitet die Mehrzahl ambulant. In etwa 10 Einrichtungen ist eine stationäre Versorgung möglich. Die Behandlung in einem sozialpädiatrischen Zentrum ist für gesetzlich krankenversicherte Kinder und Jugendliche kostenlos.
Quell-URL: http://www.familienratgeber.de/kinder/fruehfoerderung/sozialpaedietrische_zentren.php