Zur Hauptnavigation springen Zur Übergeordneten Navigation springen Zum Seiteninhalt springen
In unserer Adressdatenbank sind zur Zeit 22.527 Adressen.
Literatur rund um das Thema Behinderung. Viele Angebote sind kostenlos oder können direkt heruntergeladen werden.
Lesen Sie mehr
Das Buch 'Geschwister behinderter Kinder' ist ein Ratgeber für Familien mit behinderten und nicht behinderten Kindern.
Lesen Sie mehr
Früh-Förderung sind verschiedene Hilfen für kleine Kinder.
Sie können dort Hilfe bekommen, wenn Ihr Kind behindert ist. Oder wenn Ihr Kind einige Dinge nicht so schnell lernt. Zum Beispiel, wenn es nicht gut sprechen oder laufen lernt.
Mutter hält Hand eines Säuglings
Frühförderung in Deutschland ist der Oberbegriff für Hilfsangebote verschiedener Art, die in Anspruch genommen werden können, wenn Eltern sich hinsichtlich der Entwicklung ihres Kindes Sorgen machen oder wenn eine Entwicklungsbeeinträchtigung oder Behinderung des Kindes vorliegt.
Frühförderung wendet sich an Eltern mit Kindern vom Säuglings- bis zum Schulalter. Insbesondere will die Frühförderung helfen, wenn kleine Kinder hinsichtlich ihrer körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung Unterstützung benötigen.
Medizinische, psychologische, pädagogische und soziale Hilfen sind dabei unverzichtbare Bestandteile eines ganzheitlichen Hilfekonzepts, in das die Familie mit einbezogen ist. Insgesamt geht es also um Frühförderung mit den Familien zusammen. Sie bestimmen den Weg und die auszuwählenden Maßnahmen mit.
Auffälligkeiten oder Beeinträchtigungen sollen möglichst früh erkannt werden, um das Auftreten von Behinderungen zu vermeiden, Behinderungen und ihre Folgen zu mildern oder zu beheben. Dadurch soll das Kind bestmögliche Chancen für die Entfaltung seiner Persönlichkeit bekommen.
Frühförderung ist Vorsorge.
Erstmals in der gut dreißigjährigen Geschichte der Frühförderung ist sie jetzt im neuen Sozialgesetzbuch IX (9) als Komplexleistung beschrieben. Komplexleistung bedeutet, dass sie als gemeinsame Leistung von pädagogischen, psychologischen, medizinischen und therapeutischen Hilfen gesetzlich verankert ist.
Grundsätzlich leitet sich für das Kind der Rechtsanspruch wie folgt ab: Gemäß SGB V (GKV/Gesetzliche Krankenversicherung) fallen medizinisch-psychotherapeutisch-therapeutische Leistungen in den Zuständigkeitsbereich der Krankenkassen. Aus Sicht der Familien ist also die ärztliche Verordnung, das Rezept, die ärztliche Überweisung zu einem sozialpädiatrischen Zentrum die Grundlage der Leistungserbringung. Im Zweifelsfall hat hierfür der Sozialhilfeträger (Sozialamt) in Vorkasse zu treten.
Wichtige Leitlinien sind ein ganzheitlicher Hilfeansatz, das Zusammenwirken der Berufsgruppen und die Alltagsorientierung der Hilfen. Konkrete Angebote sind: -Beratung, Anleitung und Unterstützung der Eltern, -Früherkennung und Frühdiagnostik, -Frühtherapie/Frühbehandlung, -Pädagogische Frühförderung.
Die mobile, also aufsuchende Arbeit einer Frühförderstelle erlaubt die Beratung der Eltern und die Förderung des Kindes zu Hause in vertrauter Umgebung. So können die Bedingungen, Chancen wie auch Hürden der Entwicklung und Entfaltung des Kindes erlebt, miteinander besprochen und in die Förderung und Beratung einbezogen werden.
Die ambulante Arbeitsweise der Frühförderung nutzt die Räumlichkeiten einer Frühförderstelle und ihre Materialien. Viele Eltern nutzen diese Gelegenheit, um in der Frühförderstelle andere Kinder und deren Familien kennenzulernen. Auf diese Weise gelingt Familien mitunter auch der wichtige Schritt nach draußen, indem Kontakte zu anderen betroffenen Eltern geknüpft und Erfahrungen über Hilfemöglichkeiten ausgetauscht werden und auch eine Verbindung zu einer Elterngruppe entstehen kann.
In unserer Adressdatenbank sind zur Zeit 22.527 Adressen.
Kinder mit cerebralen Bewegungsstörungen - Förderung, Therapie und Beratung
Lesen Sie mehr
In Rheinland-Pfalz soll die erste europäische Universität für Gebärdensprachler entstehen
Lesen Sie mehrErstes bundesweites Mentorenprogramm für Studentinnen mit Behinderung
Lesen Sie mehrNeuwahlen im Oktober - Menschen mit Behinderung wählen ihre Schwerbehindertenvertretung
Lesen Sie mehrNutzen Sie unser Forum zur Diskussion, zum Erfahrungsaustausch oder zum Beantworten von offenen Fragen.
Ich wohne aber in meiner eigenen Wohnung die nicht im Elternhaus liegt, meine Mutter...
Lesen Sie mehr
Obwohl AG zu gibt das vom Hauptamtlichen Betreuer graviernede Fehler begangen...
Lesen Sie mehr
Quell-URL: http://www.familienratgeber.de/kinder/fruehfoerderung/index.php