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Mehr als 60 Prozent der erwachsenen Menschen mit geistiger Behinderung leben noch bei ihren Eltern und Angehörigen. Für diesen Personenkreis gibt es Leistungen aus der Eingliederungshilfe nach dem 12. Sozialgesetzbuch.
Eine Form der Nachteilsausgleiche sind Erleichterungen bei dem Bau, der Einrichtung und der Vermietung von Wohnraum.
Nachteilsausgleiche rund ums Haus
Wohngeld
Behindertengerechte Umgestaltung einer Wohnung
DIN 18025
Informieren Sie sich auch über die Möglichkeiten der Hilfe zu Hause - etwa durch ambulante Pflegedienste oder eine stationäre Kurzzeitpflege.
Quell-URL: http://www.familienratgeber.de/jugendliche_erwachsene/wohnen/wohnen_mit_familie.php