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Mit dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben verlieren Menschen mit Behinderung die Tagesstruktur, in die sie bis dahin eingebunden waren. Gleichzeitig haben sie aber in der eigenen Wohnung oder in einer stationären oder ambulant betreuten Wohneinrichtung die Möglichkeit, in der Freizeit verstärkt eigenen Interessen nachzugehen.
Die meisten Menschen mit Behinderung im Alter von 65 - 79 Jahre leben in Privathaushalten. Von diesen leben wiederum die meisten in Zweipersonenhaushalten, aber auch eine ganze Anzahl alleine. Über 52 Prozent der Beschäftigten einer Werkstatt leben alleine oder bei Familienangehörigen.
Unabhängig davon, ob Menschen im Alter alleine, in Seniorenheimen oder bei Familienangehörigen wohnen, ergeben sich möglicherweise besondere Anforderungenan die Wohnumgebung. Seniorenbüros und Wohnberatungsstellen beraten in Fragen rund ums Wohnen im Alter. Sie informieren über alternative Wohnformen wie das betreute Wohnen, prüfen Ansprüche gegenüber kommunalen Stellen (z.B. Wohnberechtigungsschein) und prüfen und planen mögliche Maßnahmen zur Wohnungsanpassung. In der Regel werden auch Hausbesuche angeboten. In ländlichen Regionen können sich Ratsuchende an Seniorenberater der Wohlfahrtsverbände oder an ambulante Pflegedienste wenden. Viele Städte stellen darüber hinaus auf ihrer Homepage Informationen bereit, die unter den Suchbegriffen "Wohnen im Alter" oder "Wohnberatung" zu finden sind (z.B. www.wohnlotse-muenchen.de). Einen allgemeinen Überblick bietet die Internetseite: www.hilfe-und-pflege-im-alter.de.
Die Beratungsstellen betreuen auf Wunsch die Durchführung der Umbauarbeiten und beantragen mögliche Beihilfen oder unterstützen dabei. Die Kosten für eine Wohnanpassungs-Beratung werden anteilig von den Pflegekassen übernommen, wenn eine Einstufung in eine Pflegestufe vorliegt. Die Maßnahme selber kann auch über die Pflegeversicherung mitfinanziert werden. Bis zu 2.600 Euro pro Umbaumaßnahme können übernommen werden. Es kann bis zu sechs Monate dauern, bis alle Anträge bewilligt werden. Das Land NRW bietet daher zusätzlich die Möglichkeit, über einem Kredit zeitnah Umbauten zu finanzieren. In manchen Städten gibt es auch Handwerkerdienste "von Senioren für Senioren", die kleinere Wohnungsanpassungen kostengünstig vornehmen (z.B. AOK Bielefeld).
Manchmal sind praktische Lösungen schon mit geringem Aufwand zu erreichen. Bei Menschen mit Demenzerkrankungen ist es zum Beispiel wichtig, Orientierungspunkte durch Farben, Beleuchtung und Mobiliar zu schaffen. Kleinere Anpassungen wie rutschfeste Bodenbeläge oder eine bessere Beleuchtung können direkt umgesetzt werden. Größere Umbauten wie eine bodengleiche Dusche muss der Vermieter genehmigen.
Adressen von Beratungsstellen in den einzelnen Bundesländern vermitteln das Kuratorium deutsche Altershilfe (KDA) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V. (BAG).
Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung
c/o Koordinierungsstelle rund ums Alter
Mühlenstraße 48
13187 Berlin
Tel.: 030 / 47 53 17 19
Fax: 030 / 47 53 18 92
Internet: www.wohnungsanpassung.de
Literatur:
Stolarz, Holger: Wohnungsanpassung. Kleine Maßnahmen mit großer Wirkung. 144 Seiten, € 8, Euro zzgl. Versandkosten.
Bezugsadresse:
Kuratorium Deutsche Altershilfe
An der Paulskirche 3
50677 Köln
Tel.: 0221 - 93 18 47 0
Internet: www.kda.de
Die Stadt München hat einen Ratgeber zu technischen Hilfen wie Großtasten-Telefon, Herdsicherung oder Alarm-Türstopper herausgegeben: Kleine Technik - große Wirkung, 140 Seiten, € 12,- zzgl. Versandkosten.
Empfehlenswert ist auch die Broschüre zur Wohnraumanpassung: Wohnen im Alter - am liebsten zu Hause, 36 Seiten, € 2,- zzgl. Versandkosten.
Bezugsadresse für beide Titel:
Beratungsstelle Wohnen - Stadtteilarbeit e.V.
Aachener Straße 9
80804 München
Tel. 089 / 357043-13
Fax 089 / 357043-29
E-Mail: be-wohnen@verein-stadtteilarbeit.de
www.beratungsstelle-wohnen.de
Wenn der Umbau der eigenen Wohnung nicht möglich ist, bietet sich der Umzug in eine barrierefreie Mietwohnung an. In einigen Städten (z.B. www.frankfurt-handicap.de) gibt es bereits standardisierte Übersichten über Wohnungsangebote für Senioren und Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen. Hierbei können die Beratungsstellen, Wohnungsämter oder Seniorenbüos weiterhelfen.
Wer sich dagegen für eine Hausgemeinschaft interessiert, kann über regionale Kontaktbörsen und Netzwerke Gleichgesinnte kennenlernen. Geeignete Häuser werden mittlerweile auch von Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften vor Ort angeboten. Informationen zu allen Wohnformen und rechtlichen Grundlagen bei gemeinschaftlichen Projekten bietet die Internetseite www.neue-wohnformen.de. Hier finden sich auch aktuelle Übersichten zu regionalen Projekten, eine Kontaktbörse, sehr gute Links und Broschüren zum Downloaden und Bestellen.
Ältere Menschen mit einer körperlichen Behinderung können die Angebote eines ambulanten Pflegedienstes und anderer mobiler Hilfsdienste wie Essen auf Rädern oder einen Fahrdienst nutzen. Das kann eine Unterstützung bei der Körperpflege, dem An- und Auskleiden, der Bewegung, bei der Zubereitung kleiner Mahlzeiten, bei Einkaufsgängen und der Zimmer- und Pflanzenpflege bedeuten. Assistenzen, auch persönliche, selbst organisierte Assistenzen werden wichtiger. Die Finanzierung dieser Hilfen kann über die Pflegeversicherung, die Sozialhilfe, Gleichstellungs- und Teilhaberegelungen erfolgen.
Ein Hausnotrufdienst ermöglicht das Bleiben in der eigenen Wohnung mit einer gewissen Absicherung. Mögliche Umbauten der Wohnung lassen sich über die Pflegeversicherung finanzieren (SGB XI). Ist ein Verbleiben in der eigenen Wohnung nicht mehr möglich, kommen Betreute Wohnungen oder ein Alten- oder Pflegeheim in Frage.
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Bitte beachten Sie auch unsere Informationen in der Rubrik Wohnen.
Stationäre Wohnformen im Alter können ein Altenwohnheim oder andere Wohnheime, ein Altenwohnstift, ein Altenheim oder ein Pflegeheim sein. Oft bietet eine Einrichtung mehrere Bereiche an. In einem Altenwohnheim sind die Bewohner in der Regel noch Selbstversorger, während in einem Altenheim der Hilfebedarf schon höher ist, ein Pflegeheim ist auf die Bedürfnisse hochbetagter und pflegebedürftiger Bewohner ausgerichtet. Ein Altenwohnstift ist meist ein vom Bewohner selbst finanziertes Angebot, welches einen hohen Standard hat und ähnlich wie ein Hotel genutzt wird. In speziellen Wohnheimen für Menschen mit Behinderung leben häufig eher jüngere Menschen mit Behinderung, die zum Beispiel in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung tätig sind.
Quell-URL: http://www.familienratgeber.de/jugendliche_erwachsene/wohnen/wohnen_im_alter.php