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Anforderungen an Wohnraum für Schwerbehinderte

Ein behinderter Mann bekommt Hilfe

Wer Wohnraum behindertengerecht planen oder umgestalten möchte, benötigt Informationen darüber, welche konkreten Anforderungen die Barrierefreiheit an eine Wohnung stellt. Diese Informationen finden sich in DIN-Normen, die vom Deutschen Institut für Normung erarbeitet wurden.

Die Landesbauordnungen der meisten Bundesländer nehmen über die technischen Baubestimmungen auf sie Bezug und machen sie so - ganz oder teilweise - zu verbindlich geltendem Recht. Unabhängig davon kann der Inhalt der DIN-Normen dadurch Verbindlichkeit erlangen, dass Sie ihn zum Inhalt Ihres Bauvertrages machen.

Aktuell gelten für den barrierefreien Neu- und Umbau von Wohnungen die DIN-Normen 18025-1 und 18025-2 aus dem Jahr 1992. Sie legen Mindeststandards fest, entsprechen aber nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik und sind ergänzungsbedürftig. Voraussichtlich wird sie Anfang des Jahres 2010 durch die Nachfolge-Norm DIN 18040 ersetzt werden.

DIN 18025: Barrierefreie Wohnungen

Ziel der DIN-Norm ist es, Menschen mit Behinderung das selbstbestimmte Wohnen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zu ermöglichen. Der erste Teil der Norm widmet sich den besonderen Anforderungen an Wohnraum für Rollstuhlbenutzer, der zweite geht auf die Bedürfnisse von Menschen mit anderen Behinderungen ein.

DIN 18025-1: Barrierefreie Wohnungen für Rollstuhlbenutzer
Bei Wohnungen für Rollstuhlbenutzer sind nicht nur Schwellen und Stufen zu vermeiden. Es muss auch auf die Breite der Türen und Durchgänge sowie die Erreichbarkeit von Schaltern und Griffen (z.B. an Fenstern) geachtet werden. Bewegungsflächen von mindestens 150 cm x 150 cm sorgen dafür, dass vorhandene Einrichtungen z.B. in Küche, Bad oder Fahrstuhl problemlos genutzt werden können. Moderne Küchen sind als Überecklösung zu planen, damit von der Arbeitsplatte zur Spüle bzw. zum Kochbereich nur eine 45 Grad-Drehung notwendig ist. Herd, Arbeitsplatte und Spüle müssen unterfahrbar sein.

DIN 18025-2: Barrierefreie Wohnungen
Die Norm konkretisiert die Anforderungen an Wohnraum für

  • Menschen mit einer Sinnesbehinderung (Blinde und Sehbehinderte, Gehörlose und Hörgeschädigte),
  • Menschen mit eingeschränkten Bewegungsmöglichkeiten (z.B. gehbehinderte Menschen),
  • Menschen mit sonstigen Behinderungen,
  • klein- und großwüchsige Menschen und
  • Personen mit einer geistigen Behinderung.

Menschen mit Hörbehinderungen benötigen zum Beispiel ausgeglichene raumakustische Bedingungen, damit Geräusche und Laute gut verständlich sind. Um das Ablesen von den Lippen zu erleichtern, sollten die Räume hell und schattenlos ausgeleuchtet sein. Störende Blendungen sollten vermieden werden. Türklingel und Telefon müssen durch optische Signale wie Blinklichter in allen Räumen ergänzt sein.

Bei blinden Menschen sind Orientierungsmöglichkeiten mit taktilen (tastbaren) Elementen besonders wichtig. So ist der Übergang des Fußbodens zu Treppenstufen mit taktilem Material zu kennzeichnen. Gleiches gilt für den Anfang und das Ende von Treppenhandläufen.

Die beispielhafte Auflistung zeigt, dass die Barrierefreiheit bei jeder Personengruppe andere Anforderungen an den Wohnraum stellt. Die baulichen Maßnahmen werden durch technische Ausstattungen ergänzt, deren Auswahl ebenfalls von den besonderen Bedürfnissen des Menschen und der Art seiner Behinderung abhängig sind.

Betroffene und Planer sollten sich grundsätzlich frühzeitig - nämlich bereits bei Planungsbeginn - mit Fachleuten aus dem Bereich des barrierefreien Bauens beraten, um den Bedürfnissen des Einzelnen gerecht zu werden. Viele Merkmale des barrierefreien Wohnens können kostenneutral geplant werden. Auch die Umsetzung im Bestand lässt sich zu akzeptablen Kosten realisieren. Dafür ist es erforderlich, dass entsprechende Anforderungen bei der Planung erfasst und auch bei Neubauten und bei der Modernisierung durchgesetzt werden. Als Ansprechpartner stehen Ihnen die lokalen Behindertenverbände und Beratungsstellen für Wohnraumanpassung zur Verfügung. Mehr dazu unter Behindertengerechte Wohnraumumgestaltung.

Ausblick: DIN 18040 (Entwurf)

Nach jahrelangem Ringen um eine neue Normierung der Anforderungen an barrierefreies Bauen hat das Institut für Normung im Februar 2009 den Entwurf der DIN 18040 veröffentlicht. Die Norm war in Auftrag gegeben worden, nachdem der 2. Entwurf der DIN 18030, der das gleiche Ziel verfolgt hatte, im Januar 2006 endgültig am Widerstand der beteiligten Interessengruppen gescheitert war.

Die DIN 18040 besteht aus zwei Teilen. Der erste enthält die Planungsgrundlagen für öffentlich zugängliche Gebäude und der zweite die Planungsgrundlagen für barrierefreie Wohnungen. Inhaltlich werden im zweiten Teil die DIN-Normen 18025-1 und 18025-2 zusammengefasst, fortentwickelt und durch Anforderungen an Wohnraum für Menschen mit einer Sinnesbehinderung ergänzt, die bislang nur unzureichend Berücksichtigung fanden.

Ob sich die neue DIN-Norm durchsetzen wird, hängt davon ab, ob sie erneut Widerstand bei den betroffenen Interessengruppen hervorruft oder nicht. Die Einspruchsfrist endet am 16. Juni 2009. Wer den Entwurf zum gegenwärtigen Zeitpunkt schon anwenden möchte, muss dies ausdrücklich vereinbaren, denn es ist nicht auszuschließen, dass die endgültige Fassung der Norm vom vorliegenden Entwurf abweichen wird.

Weiterführende Informationen im Internet




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