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Sexualität kann für jeden Menschen schön sein. Jeder Mensch hat ein Recht auf Sexualität. In vielen Einrichtungen für behinderte Menschen dürfen Menschen mit Behinderung heute Sexualität haben. Die Mitarbeiter haben gelernt, dass Sexualität für alle Menschen wichtig ist.
Weiter in einfacher SpracheDie Körper aller Menschen sind so beschaffen, dass sexuelles Verhalten mit angenehmen Gefühlen belohnt werden kann. Die meisten Menschen leben Sexualität am liebsten in einer festen Partnerschaft. Darum gehören die Themen Partnerschaft und Sexualität eng zusammen.
Gleichzeitig leben immer mehr Menschen außerhalb einer festen Partnerschaft. Sie leben aus Überzeugung allein oder weil sie den richtigen Partner noch nicht gefunden haben. Auch sie wollen Sexualität erleben und können Wege dazu finden. Ein Weg ist Masturbation. Andere Menschen wiederum haben sich aus unterschiedlichen Gründen gegen sexuelle Aktivität entschieden. Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass sie auch keine Partnerschaft wollen. Wer anderen Menschen helfen will, ein (auch sexuell) erfülltes Leben zu führen, muss genau wahrnehmen können, was individuell als Erfüllung verstanden wird. Die Nachfrage nach Beratung und Hilfe für ein erfülltes sexuelles Leben innerhalb und außerhalb einer Partnerschaft ist jedenfalls vorhanden – bei Menschen mit Behinderung ebenso wie bei Menschen ohne Behinderung .
Das Thema Sexualität und Behinderung beschäftigt auch das Personal in Einrichtungen der Behindertenhilfe. Die moderne Pädagogik hält heute auch für sexuelle Wünsche, Sehnsüchte und Krisen der Menschen Antworten bereit. Sexuelle Motive für Aggressionen, Depressionen und andere Auffälligkeiten, die Menschen mit Behinderung in den Einrichtungen zeigen, werden mit berücksichtigt.
Hilfreich kann für Personal, Angehörige und für Menschen mit Behinderung selbst, Beratung sein, manchmal auch Anleitung und Begleitung. Zu empfehlen sind die Pro Familia-Beratungsstellen. Pro Familia bietet mittlerweile auch eine kostenlose Online-Beratung. Eine weitere Adresse ist das „Institut zur Selbst-Bestimmung Behinderter“, eine allgemeine psychologische Beratungsstelle mit dem Schwerpunkt Sexualberatung. Ratsuchende sind einzelne Menschen mit Behinderung, Paare, Familien oder Teams aus Einrichtungen. Beraten wird nach dem Peer-Counseling -Prinzip, d.h. die Beratenden haben selbst eine Behinderung. Das Institut bietet auch eine Ausbildung für angehende Sexualbegleiter und -begleiterinnen an.
Aus dem Bedarf nach Sexualberatung haben sich Erotik-Workshops entwickelt für Männer und Frauen mit Körperbehinderung. Sie sind als Selbsterfahrungsgruppen aufgebaut, die manchmal die Arbeit von Sexualbegleitern und -begleiterinnen nutzen, um ein selbstbewussteres Gefühl zu ihrem eigenen Körper und zu erotischer Körperlichkeit zu bekommen. Von den teilnehmenden Menschen wird der Wunsch nach Persönlichkeitsentwicklung erwartet.
In den letzten Jahren haben sich auch einige Partnervermittlungen und Single-Börsen für Menschen mit Behinderung etabliert. Einen ersten Überblick bietet die Website „MyHandicap“ unter diesem Link.
Pro familia – Für selbstbestimmte Sexualität
Bundesverband
Stresemannallee 3
60596 Frankfurt am Main
Telefon: 069- 26 95 779-0
Fax: 069 - 63 98 52
E-Mail: info@profamilia.de
Online-Beratung der Pro Familia
Institut zur Selbst-Bestimmung Behinderter
Dipl. Psychologe Lothar Sandfort
Nemitzer Straße 16
29494 Trebel
Telefon : 05848 - 98 15 65
Fax: 05848 - 98 81 10
E-Mail: isbbtrebel@aol.com
Internet: www.isbbtrebel.de
Kuratorium Behinderung und Sexualität
c/o Manuela Bannasch
Postfach 450362
90213 Nürnberg
Weitere Informationen zum Thema „Sexualität und Behinderung“ bietet das Internetforum „MyHandicap“ unter der Rubrik „Partnerschaft & Sexualität“.
Auch Menschen mit Behinderung in Einrichtungen nutzen die Angebote von Prostituierten. Zumeist werden sie bei der Kontaktaufnahme von Mitarbeitenden der Einrichtung unterstützt.
Die Erfahrungen mit den Kontakten zu Prostituierten ist nicht immer gut. Die Gründe für problematisches Verhalten, beispielsweise Argressivität von Menschen mit Behinderung, sind oft komplex und beruhen nicht nur auf biologischen Notwendigkeiten. So haben sich in den vergangenen Jahren nach dem Vorbild der SAR (ein Anbieter von Sexualbegleitung) in den Niederlanden auch in Deutschland drei Anbieter von Sexualbegleitung etabliert. Die Sexualbegleitung ermöglicht sexuelle Dienstleistungen von Männern und Frauen, ohne die Nachteile des Prostitutionsbetriebes. Bei der Sexualbegleitung wird eine würdevolle Beziehung aufgebaut, die einen Ausgleich findet zwischen professioneller Distanz und emotionaler Achtung. Es gibt regelmäßige Supervisionen und eine spezielle Ausbildung, die auch von Menschen mit Behinderung selbst durchgeführt wird.
Kontaktadresse:
Sexybilities Berlin
Die Initiative Sexybilities bietet Beratung nach dem Peer-Counseling -Prinzip, d.h. Betroffene beraten Betroffene. Die Beratung kann anonym über Telefon oder E-Mail erfolgen oder direkt in der Beratungsstelle bzw. einem anderen Ort, den Klienten wählen. Sexybilities vermittelt Kontakte zu Prostituierten, deren Arbeit den Beratenden bekannt ist und die sie weiterempfehlen können.
Darüber hinaus werden Gesprächsgruppen und Themenabende organisiert. Jedes Jahr bietet Sexybilities in Berlin eine Großparty als kulturelle Veranstaltung an. Die Berater von Sexybilities lehnen Sexualbegleitung als spezielle Ausbildungsprofession ab, da sie darin eine neue Besonderung für Menschen mit Behinderung sehen.
Sexybilities beim ASL e. V.
Trendelenburgstr. 12
14057 Berlin
Telefon: 030 - 61 40 14 00
Fax: 030 - 61 65 89 51
E-Mail: asl-berlin@t-online.de
Weitere Orientierungshilfe und Informationen zum Thema Sexualbegleitung und Prostitution auf der Internetseite „MyHandycap“.
Für Österreich: Fachstelle .hautnah.
Literaturtipps zu diesem Thema finden Sie in unser Bücherecke
Manche Eltern trauen ihren Erziehungsfähigkeiten zu wenig und sie unterschätzen ihre Kinder. Dabei gibt es soviel Positives wahrzunehmen und zu berichten. Eltern haben ihren Kindern beigebracht, dass die Hose wenigstens tagsüber trocken und sauber bleibt, dass in der Öffentlichkeit nicht in der Nase gepopelt wird, dass zur Begrüßung die rechte Hand gegeben wird. Ebenso lässt sich auch vermitteln, dass Öffentlichkeit und Intimbereich unterschiedliche Verhaltensweisen verlangen. Kinder erfahren, dass es Regeln gibt, die nicht überall gleich Geltung haben. Sie können lernen, in der Öffentlichkeit das Schamgefühl anderer Menschen zu respektieren – die Erziehenden müssen es nur wiederholt erklären.
Für das Leben in der Öffentlichkeit gilt, dass sich Eltern innerlich gegen den schnellen Anflug von schlechtem Gewissen zur Wehr setzen, wenn sich jemand über ihr Kind beschwert. Eine angemessene Reaktion könnte beispielsweise sein: „Ich verstehe, dass sie sich beschweren. Wissen sie: Mein Kind hat eine geistige Behinderung und muss noch viel lernen. Sie helfen aber sehr, wenn sie ihm selbst sagen, was ihnen nicht passt. Das wirkt einfach beeindruckender und nachhaltiger.“
Selbstbefriedigung
Die meisten Jungen und viele Mädchen masturbieren. Eine Befragung zum Verhalten von Jugendlichen mit Down-Syndrom ergab, dass etwa die Hälfte der Jungen und ein Drittel der Mädchen sich selbst befriedigen. Die Jugendlichen sollten im Rahmen der Sexualerziehung ein angemessenes Verhalten in der Öffentlichkeit und in den Gemeinschaftsräumen beispielsweise der Wohnung lernen. Wenn jedoch schwerer beeinträchtigte Jugendliche keine befriedigenden und sozial tolerierten Formen für sich finden können, herrscht noch Unstimmigkeit seitens der Pädagogen und Bezugspersonen darüber, ob und wie sie beim Erlernen günstigerer „Techniken“ unterstützt werden sollten. So kann Selbststimulation auch eine Folge von Langeweile sein oder auf einen Mangel an Zuwendung hinweisen.
Sexuelle Beziehungen
Mädchen und Jungen mit einer geistigen Behinderung, die gelernt haben sich selbst zu befriedigen, sind im Allgemeinen auch zum Geschlechtsverkehr fähig. Sie fangen auch am ehesten an, intimere Kontakte mit Gleichaltrigen zu suchen. Dabei können auch gleichgeschlechtliche Beziehungen entstehen. Es ist sicher davon auszugehen, dass Homosexualität und Heterosexualität unter Menschen mit geistiger Behinderung ähnlich häufig vorkommen wie in der Gesamtbevölkerung. Viele Eltern kommen gut damit zurecht, weil sie froh sind, dass ihre Tochter oder ihr Sohn eine stabile sexuelle Beziehung gefunden hat. Eltern, die Schwierigkeiten damit haben, sollten keine Scheu haben, sich an Beratungsstellen wie beispielsweise Pro Familia zu wenden.
Pubertät
Mitunter denken Eltern mit einigem Schrecken an die Pubertät ihrer Kinder zurück. Tröstlich für Eltern von Kindern mit Behinderung ist Folgendes: Eigenwilligkeit, Trotz, heftige Auseinandersetzungen mit Mutter oder Vater, Nachlässigkeiten bei der Körperhygiene und der Kleidung, seltsame Geschmacksverirrungen sind keineswegs auf Jugendliche mit Behinderung beschränkt. Sie sind vielmehr typisch für alle Pubertierenden.
Im Allgemeinen werden bei Menschen mit geistiger Behinderung keine vom üblichen Schema abweichende körperliche Entwicklungen beobachtet. Während die körperliche Entwicklung altersentsprechend verläuft, ist die seelisch-geistige Entwicklung häufig verlangsamt. Keineswegs können wir daraus schließen, dass Menschen mit geistiger Behinderung nicht fähig seien, ihre sexuellen Antriebe und Wünsche zu kontrollieren und zu beherrschen. Im Übrigen stimmen alle Untersuchungen darin überein, dass es bei Menschen mit geistiger Behinderung keine „übersteigerte Triebhaftigkeit“ gibt.
Alle Sorgen und Befürchtungen im Pubertätsalter – ob bei MitarbeiterInnen oder den Eltern – lassen meist außer acht, dass die Pubertät gerade auch für Menschen mit geistiger Behinderung eine große Chance ist. „Triebstau“ und innere Beunruhigung können nämlich positiv dazu führen, dass sexuelle Befriedigungsmöglichkeiten entdeckt werden und womöglich zu einem anderen Menschen ein Verhältnis der Zuneigung, vielleicht sogar der Liebe entsteht. Damit ist meist eine erstaunliche Nachreife der gesamten Persönlichkeit verbunden.
Weitere Informationen bietet die pro familia Broschüre „Sexualität und geistige Behinderung“ sowie das Internetforum „MyHandicap“.
Mit Fragen kann man sich auch an das Internetforum netmoms wenden.
Probleme im Jugendalter
Aufklärung ist ein Thema, das sich als Problem gar nicht so sehr von anderen, Jugendlichen ohne Behinderung unterscheidet. Mit am wichtigsten scheint, dass Mädchen wie Jungen entwicklungsangemessen über ihre körperlichen Veränderungen in der Pubertät informiert werden. Ob Monatsblutung oder Samenerguss – möglichst sollte darüber aufgeklärt sein, bevor diese Ereignisse eintreten. Es kann nicht häufig genug betont werden, wie wichtig eine gute Zusammenarbeit von Eltern und Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in Einrichtungen und Diensten gerade in dieser Lebensphase ist. Die Hauptamtlichen brauchen Informationen aus dem Elternhaus über den Stand der Aufgeklärtheit und über den Kommunikationsstil zu Hause, damit den Pubertierenden fair begegnet werden kann.
Schwangerschaftsverhütung
Zumeist ist nicht zu erwarten, dass es schon recht bald nach dem Beginn der Pubertät zum ersten Geschlechtsverkehr kommt. Menschen mit geistiger Behinderung freuen sich im Allgemeinen recht lange Zeit an Zärtlichkeiten, Umarmungen, Aneinandergeschmiegtsein. Wenn es dann soweit ist, dass auch genitale Kontakte erprobt werden, dann sollten sie wissen , was sie tun können, um eine Schwangerschaft auszuschließen.
Positiv können wir zumeist davon ausgehen: Menschen die gelernt haben, einen Geschlechtsverkehr zu vollziehen, sind auch in der Lage, für eine Schwangerschaftsverhütung zu sorgen. Dabei sind Mädchen mit geistiger Behinderung zumeist erstaunlich zuverlässig. Allerdings brauchen sie eine Erinnerungsstütze, wenn z. B. die Pille eingenommen werden soll. Die Packung sollte stets an derselben auffälligen Stelle liegen, und sie brauchen eine Ansprechpartnerin, der sie vertrauen können, wenn sie einmal Rat und Hilfe brauchen, beispielsweise wenn vergessen wurde, die Pille einzunehmen.
Die jeweilige Methode zur Verhütung einer Schwangerschaft muss sorgfältig geprüft und ausgewählt werden. Hier kann Fachliteratur hilfreich sein. Unbedingt sollte eine Fachärztin oder ein Facharzt zu Rate gezogen werden. Es muss berücksichtigt und geklärt werden, ob Belastungen durch Krankheiten vorliegen und welche Medikamente (z. B. Antiepileptika) eingenommen werden.
Sterilisation
Sterilisation ist ein Eingriff, der nur unter genau beschriebenen Bedingungen zugelassen wird. Diese Bedingungen sind im Betreuungsgesetz geregelt. Hier die wichtigsten Eckpunkte:
Somit wird deutlich: Eine Sterilisation soll, wenn die betroffenen Menschen nicht selbst zustimmen können, nur als allerletzte Möglichkeit in Betracht kommen. Sie soll erst dann greifen, wenn alle anderen Methoden der Schwangerschaftsverhütung ausgeschlossen werden müssen.
Weitere Informationen dazu im „Infoblatt der bundesorganisationsstelle behinderte frauen“.
Quell-URL: http://www.familienratgeber.de/jugendliche_erwachsene/familie_partnerschaft/sexualitaet_behinderung.php?sid=d8ce99405ab42e891d4ad48dda169fb5