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Literatur rund um das Thema Behinderung. Viele Angebote sind kostenlos oder können direkt heruntergeladen werden.
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Das Buch 'Geschwister behinderter Kinder' ist ein Ratgeber für Familien mit behinderten und nicht behinderten Kindern.
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Wenn Sie ein behindertes Kind haben, können Sie Hilfe bekommen. Sie können Hilfe bekommen beim: Familien-entlastenden Dienst (FED), Familien-unterstützenden Dienst (FUD) oder beim Fachdienst für Offene Hilfen. Diese Hilfen richten sich nach Ihren Bedürfnissen. Und danach, welche Hilfe Ihr behindertes Kind braucht.
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Familienausflug
Die Begleitung von Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen wird meist durch Familienentlastende Dienste (FED), Familienunterstützende Dienste (FUD) oder Fachdienste für Offene Hilfen angeboten.
Diese Dienste verstehen sich als Anbieter alltagsorientierter Dienstleistungen für Familien mit behinderten Angehörigen.
Entsprechend ihren Leitprinzipien "Bedürfnisorientierung und flexible Hilfe" richten sich Art und Umfang der Angebote nach den Erfordernissen der einzelnen Familie.
Die Inanspruchnahme der Angebote durch die Familien beruht auf festen Vereinbarungen. Die Familien entscheiden weitgehend selbst über Art und Umfang der Hilfe. Finanzierungsmöglichkeiten bestehen über die Pflegeversicherung, über die Eingliederungshilfe (§§ 39+40 SGB XII, § 69 b SGB XII) und über niedrigschwellige Angebote nach dem Gesetz zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX).
Die Angebote familienentlastender Dienste umfassen:
In Abhängigkeit vom Einzelfall können von alltagsbezogenen Assistenzen in Anspruch genommen werden.
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Quell-URL: http://www.familienratgeber.de/jugendliche_erwachsene/familie_partnerschaft/familienunterstuetzung.php