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Die Werkstatt für behinderte Menschen ist eine Einrichtung zur Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben. Sie bietet denjenigen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, einen Arbeitsplatz oder Gelegenheit zur Ausübung einer geeigneten Tätigkeit.
Wesentliche Aufgabe der Werkstatt ist es, den behinderten Menschen eine angemessene berufliche Bildung zu vemitteln, Beschäftigung anzubieten und bei Eignung den Übergang in die Arbeitswelt zu ermöglichen. Die Beschäftigten können zur Vertretung ihrer Interessen einen Werkstattrat wählen.
Im Eingangsverfahren wird die Eignung für eine Wekstatt und einen bestimmten Tätigkeitsbereich festgestellt. Es kann bis zu drei Monaten dauern.
Ziel des Berufsbildungsbereichs ist die Vorbereitung auf Ausbildung/Umschulung oder auf die Arbeitsaufnahme in der Werkstatt oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Zur Unterstützung der Qualifizierungsmaßnahme stehen begleitende soziale und psychologische Dienste zur Verfügung. Im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich wird monatlich ein Ausbildungsgeld (62 bis 73 Euro) oder ein Übergangsgeld gezahlt.
Jedem behinderten Menschen soll ein seinen Fähigkeiten entsprechender Arbeitsplatz angeboten werden, der eine Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit ermöglicht. Die WfbM bietet im Arbeitsbereich Möglichkeiten der Beschäftigung an. Zur Unterstützung stehen begleitende soziale und psychologische Dienste zur Verfügung. Im Arbeitsbereich wird ein Grundbetrag (angelehnt an das Ausbildungeld) mit einem Zuschlag gezahlt.
Ist die Tätigkeit in der Werkstatt für Menschen mit Behinderung nicht möglich, bieten viele Werkstätten eine angeschlossenen Fördergruppe oder Tagesförderstätte an. Menschen, die diese Gruppen besuchen, sind jedoch nicht als Arbeitnehmer sozialversichert.
Dabei handelt es sich um eine Zusatzleistung von 26 Euro zum normalen Arbeitsentgelt für jeden im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt Beschäftigten, dessen Arbeitsentgelt mit dem Arbeitsförderungsgeld den Betrag von monatlich 325 Euro nicht erreicht.
Links zu weiterführenden Informationen
www.bagwfbm.de - Seiten der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG:WfbM) mit zusätzlichen Informationen zu Werkstätten, Förderstätten und Integrationsbetrieben für Menschen mit Behinderung.
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Quell-URL: http://www.familienratgeber.de/jugendliche_erwachsene/bildung_arbeit/werkstatt_behinderte_menschen.php