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Berufstätigkeit: Werkstatt für Menschen mit Behinderung

Zwei Männer arbeiten in einer Werkstatt an einem Stuhl

Die Werkstatt für Menschen mit Behinderung ist eine Einrichtung zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Sie bietet denjenigen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, einen Arbeitsplatz oder Gelegenheit zur Ausübung einer geeigneten Tätigkeit.
Wesentliche Aufgabe der Werkstatt ist es, den Menschen mit Behinderung eine angemessene berufliche Bildung zu vermitteln, Beschäftigung anzubieten und, bei Eignung, den Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung außerhalb der Werkstatt zu ermöglichen. In Deutschland gibt es zur Zeit fast 700 anerkannte Werkstätten mit über 291.000 Arbeitsplätzen (Stand: Dezember 2011).

Angebot der Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM)

  • Eingangsverfahren
  • Berufsbildung
  • Arbeitsbereich
  • Förderbereich

Eingangsverfahren

Im Eingangsverfahren wird die Eignung für eine Werkstatt und einen bestimmten Tätigkeitsbereich festgestellt. Außerdem dient es dem Teilnehmer dazu, sich einen ersten Einblick in das Arbeitsleben der Werkstatt zu verschaffen. Diese Testphase kann bis zu drei Monaten dauern.

Berufsbildung

Ziel des Berufsbildungsbereichs ist die Vorbereitung auf Ausbildung / Umschulung oder auf die Arbeitsaufnahme in der Werkstatt oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Zur Unterstützung der Qualifizierungsmaßnahme stehen begleitende soziale und psychologische Dienste zur Verfügung. Im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich wird monatlich ein Ausbildungsgeld (von 63 bis 75 Euro) oder ein Übergangsgeld gezahlt. Der Berufsbildungsbereich dauert maximal zwei Jahre.

Arbeitsbereich

Jedem Menschen mit Behinderung soll ein seinen Fähigkeiten entsprechender Arbeitsplatz angeboten werden, der eine Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit ermöglicht. Zur Unterstützung stehen begleitende soziale und psychologische Dienste zur Verfügung. Im Arbeitsbereich wird ein Grundbetrag (angelehnt an das Ausbildungsgeld) mit einem Zuschlag gezahlt. Die Beschäftigung ist hier unbefristet.

Förderbereich

Ist die Tätigkeit in der Werkstatt für Menschen mit Behinderung nicht möglich, bieten viele Werkstätten eine angeschlossenen Fördergruppe oder Tagesförderstätte an. Menschen, die diese Gruppen besuchen, sind jedoch nicht als Arbeitnehmer sozialversichert.

Arbeitsförderungsgeld

Dabei handelt es sich um eine Zusatzleistung von 26 Euro zum normalen Arbeitsentgelt für jeden im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt Beschäftigten, dessen Arbeitsentgelt mit dem Arbeitsförderungsgeld den Betrag von monatlich 325 Euro nicht erreicht. Das Durchschnittsentgelt in den deutschen Werkstätten für Menschen mit Behinderung betrug im Jahr 2008 rund 159 Euro im Monat (bei einer Mindestbeschäftigungszeit von 35 Stunden in der Woche).

Kritik

Die Werkstätten für Menschen mit Behinderung bietet jenen Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben, die von der allgemeinen Erwerbswirtschaft nicht gewollt werden. Weniger als einem Prozent der Werkstattbeschäftigten gelingt jährlich der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Dementgegen fordert die UN-Behindertenrechtskonvention in Artikel 27, das „gleichberechtigte Recht von Menschen mit Behinderung auf Arbeit“. Dieses Recht auf Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit Behinderung sollte möglichst auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt umgesetzt werden.
Gleichwohl ist es unrealistisch, eine sofortige Schließung aller Werkstätten zu fordern – und wohl auch nicht wünschenswert. Denn trotz berechtigter Kritik, bieten sie vielen Menschen mit Behinderung einen geschützten Raum und die Möglichkeit, erste fachliche Qualifikationen und berufliches Selbstbewusstsein zu entwickeln. Denkbar wäre zukünftig eine Weiterentwicklung beziehungsweise Umwandlung der Werkstätten: zu einem Ort der Berufsvorbereitung und Ausbildung, zu beruflicher Anpassung und Weiterbildung, als Arbeitsplatz für bestimmte Lebensphasen eines Menschen mit Behinderung.

Links zu weiterführenden Informationen
www.bagwfbm.de - Seiten der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e. V. (BAG:WfbM) mit zusätzlichen Informationen zu Werkstätten, Förderstätten und Integrationsbetrieben für Menschen mit Behinderung.

Bildung und Arbeit vor Ort


Stichworte, die zu diesem Artikel zugeordnet wurden:
Assistenz, Ausbildung, Behinderte Mütter, Berufsfindung, Grundsicherung, Tagesförderung

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