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Berufstätigkeit: Werkstatt für Menschen mit Behinderung

Zwei Männer arbeiten in einer Werkstatt an einem Stuhl

Mit Teamarbeit zum Erfolg!

Die Werkstatt für behinderte Menschen ist eine Einrichtung zur Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben. Sie bietet denjenigen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, einen Arbeitsplatz oder Gelegenheit zur Ausübung einer geeigneten Tätigkeit.

Wesentliche Aufgabe der Werkstatt ist es, den behinderten Menschen eine angemessene berufliche Bildung zu vemitteln, Beschäftigung anzubieten und bei Eignung den Übergang in die Arbeitswelt zu ermöglichen. Die Beschäftigten können zur Vertretung ihrer Interessen einen Werkstattrat wählen.

Angebot der Werkstätten für behinderte Menschen

  • Eingangsverfahren
  • Berufsbildung
  • Arbeitsbereich
  • Förderbereich

Eingangsverfahren

Im Eingangsverfahren wird die Eignung für eine Wekstatt und einen bestimmten Tätigkeitsbereich festgestellt. Es kann bis zu drei Monaten dauern.

Berufsbildung

Ziel des Berufsbildungsbereichs ist die Vorbereitung auf Ausbildung/Umschulung oder auf die Arbeitsaufnahme in der Werkstatt oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Zur Unterstützung der Qualifizierungsmaßnahme stehen begleitende soziale und psychologische Dienste zur Verfügung. Im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich wird monatlich ein Ausbildungsgeld (62 bis 73 Euro) oder ein Übergangsgeld gezahlt.

Arbeitsbereich

Jedem behinderten Menschen soll ein seinen Fähigkeiten entsprechender Arbeitsplatz angeboten werden, der eine Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit ermöglicht. Die WfbM bietet im Arbeitsbereich Möglichkeiten der Beschäftigung an. Zur Unterstützung stehen begleitende soziale und psychologische Dienste zur Verfügung. Im Arbeitsbereich wird ein Grundbetrag (angelehnt an das Ausbildungeld) mit einem Zuschlag gezahlt.

Förderbereich

Ist die Tätigkeit in der Werkstatt für Menschen mit Behinderung nicht möglich, bieten viele Werkstätten eine angeschlossenen Fördergruppe oder Tagesförderstätte an. Menschen, die diese Gruppen besuchen, sind jedoch nicht als Arbeitnehmer sozialversichert.

Arbeitsförderungsgeld

Dabei handelt es sich um eine Zusatzleistung von 26 Euro zum normalen Arbeitsentgelt für jeden im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt Beschäftigten, dessen Arbeitsentgelt mit dem Arbeitsförderungsgeld den Betrag von monatlich 325 Euro nicht erreicht.

Links zu weiterführenden Informationen
www.bagwfbm.de - Seiten der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG:WfbM) mit zusätzlichen Informationen zu Werkstätten, Förderstätten und Integrationsbetrieben für Menschen mit Behinderung.

Bildung und Arbeit vor Ort


Stichworte, die zu diesem Artikel zugeordnet wurden:
Assistenz, Ausbildung, Behinderte Mütter, Berufsfindung, Grundsicherung, Tagesförderung

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Quell-URL: http://www.familienratgeber.de/jugendliche_erwachsene/bildung_arbeit/werkstatt_behinderte_menschen.php