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Studium und Behinderung

"Die Hochschulen tragen dafür Sorge, dass behinderte Studierende in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können." So steht es im Hochschulrahmengesetz. Damit sollen für Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit chancengleiche Studienbedingungen und eine umfassende Teilhabe am Hochschulleben an jeder deutschen Hochschule sicher gestellt werden.

Informations- und Beratungsangebote nutzen

Um sich vorab einen Überblick über die vielfältigen Studienangebote, die unterschiedlichen Zulassungsvoraussetzungen und die späteren Berufsaussichten zu verschaffen, sollten behinderte und nichtbehinderte Studieninteressierte unbedingt und frühzeitig alle zur Verfügung stehenden Informations- und Beratungsangebote der Hochschulen, der Arbeitsagenturen und anderer Institutionen nutzen.

Barrierefreie Studienbedingungen prüfen

Aufgrund der Behinderung oder chronischen Krankheit können bei der Studienvorbereitung auch noch andere Themen wichtig werden. Abhängig von der Art der Behinderung oder chronischen Krankheit sollten beispielsweise die folgenden Punkte geklärt werden:

  • Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Hochschulbereiche und der technischen Ausstattungen
  • Organisation einer passenden Wohnung
  • Klärung von Mobilitätsproblemen
  • Klärung evtl. notwendiger Assistenz im Alltag
  • Organisation von technischen und personellen Studienunterstützungen
  • Klärung notwendiger ärztlicher Behandlung vor Ort
  • Finanzierung des behinderungsbedingten Mehrbedarfs im Studium und im Alltag.

Außerdem sollten sich Studieninteressierte mit Behinderung und chronischer Krankheit schon frühzeitig über die Möglichkeiten von Nachteilsausgleichen im Zusammenhang mit Studienzulassung (Härtefallantrag), Prüfungen (Zeitverlängerungen) und behinderungsbedingten Studienzeitverlängerungen (Befreiung von Langzeitstudiengebühren) informieren.

Unterstützung vor Ort in Anspruch nehmen

An fast allen Hochschulen gibt es Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderung und chronischer Krankheit, die Studierende und Studienbewerber/innen beraten und unterstützen und sich darüber hinaus für die Verbesserung und Sicherstellung der Teilhabemöglichkeiten vor Ort einsetzen. Außerdem gibt es an vielen Standorten Interessengemeinschaften von behinderten und nichtbehinderten Studierenden, die ebenfalls Studieninteressierte und Studierende beraten. Über die Bedingungen vor Ort und die verschiedenen Ansprechpartner informieren ggf. die Internetseiten der Hochschulen.

Bundesweite Informations- und Beratungsstelle "Studium und Behinderung"

Schließlich können sich alle Interessierten bundesweit mit ihren Fragen rund ums Thema an die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung des Deutschen Studentenwerks wenden. Wichtige Adressen und Informationen - so zu Bewerbung und Zulassung, zur Finanzierung verschiedener Bedarfe oder zu Nachteilsausgleichsregelungen bei Prüfungen - sind in der Broschüre "Studium und Behinderung" zusammengefasst, die die Beratungsstelle herausgibt. Interessierte erhalten sie kostenlos zugesendet. Außerdem steht das Dokument unter dem Stichwort "Infos kompakt" im Internet (www.studentenwerke.de/behinderung) zum Downloaden bereit. Hier kann man sich über Veranstaltungen - z.B. Infoveranstaltungen zum Studienbeginn oder Seminare zum Berufseinstieg - sowie über aktuelle Themen informieren.

Weiterführende Informationen im Internet


Stichworte, die zu diesem Artikel zugeordnet wurden:
Assistenz, Bafög, Beratungsstelle, Hochschule, Integrationsamt, Nachteilsausgleich, Studium


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