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Fernsehtipp für die Woche vom 28.07.10 - 04.08.10

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Berufsfindung

Einfach gesagt:

Sie sind bald mit der Schule fertig. Dann müssen Sie sich überlegen, was Sie arbeiten wollen. Es gibt verschiedene Hilfen, um einen Beruf für sich zu finden.

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Es ist das vorrangige Ziel, Menschen mit Behinderung mit Hilfe sogenannter Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind Maßnahmen zur Berufsvorbereitung, zur beruflichen Anpassung und zur Weiterbildung. Auch eine Ausbildung kann in diesem Rahmen stattfinden. Die Teilhabe am Arbeitsleben in Werkstätten für behinderte Menschen sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn die Eignung für eine Anstellung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt fehlt.

Berufsberatung

Zwei Männer arbeiten in einer Werkstatt

Den passenden Beruf zu finden ist eine Herausforderung

In den letzten Klassen der Sonderschulen wird insbesondere in der Werkstufe auf die Arbeits- und Berufswelt vorbereitet. Außerdem führen BerufsberaterInnen der Arbeitsagentur für die Schüler und Schülerinnen allgemeine Beratungs- und Informationsstunden zur Berufsorientierung durch. Den Eltern stehen sie auf Elternabenden zur Verfügung und geben Hinweise zur Unterstützung bei der Berufswahl. Die Berufsberatung wird auch in den Arbeitsagenturen angeboten. Zur Beratung kann der psychologische, ärztliche oder technische Dienst der Arbeitsagentur zu Rate gezogen werden.

Berufsinformationszentrum (BIZ)

Im BIZ kann sich jeder anhand von Unterlagen und Ton-Bild-Shows über Berufe und Ausbildungswege informieren.

Berufsfindung, Arbeitserprobung

Behinderte Menschen, die sich noch nicht über ihren Berufswunsch klar sind, können in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation an Angeboten der Arbeitserprobung und Berufsfindung teilnehmen. Diese werden in den Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken angeboten. Die Ausbildungsstellenvermittlung erfolgt ebenfalls über die Arbeitsvermittlung der Arbeitsagentur.

Ausbildungs- und Berufsvorbereitung

Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation bieten in 1 - 2jährigen Maßnahmen sowohl berufsspezifische, als auch berufsübergreifende Vorbereitung auf Ausbildung oder Berufstätigkeit an.

Ausbildung/Umschulung

Für behinderte Menschen, die besondere Hilfen oder Betreuung benötigen, werden bundesweit auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes und der Handwerksordnung in Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken Ausbildungen und Umschulungen angeboten.

Berufsbildungswerke sind überregionale Ausbildungseinrichtungen für behinderte junge Menschen, die einer besonderen ausbildungsbegleitenden Hilfe bedürfen oder keinen Ausbildungsplatz innerhalb des allgemeinen Arbeitsmarktes finden. Über 160 Ausbildungsgänge werden derzeit in 51 Werken mit rund 13.000 Plätzen angeboten. Um den Weg zum Ausbildungsabschluss zu unterstützen, stehen in der Regel soziale, ärztliche und psychologische Dienste zur Verfügung.
Ziel der Maßnahmen ist die Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt.

In Berufsförderungswerken werden Erwachsene für eine neue Tätigkeit ausgebildet oder umgeschult, die aufgrund ihrer Behinderung/Erkrankung ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben können oder auf besondere Hilfsmöglichkeiten der Einrichtung angewiesen sind. In den bundesweit 28 Werken stehen 15.000 Ausbildungsplätze zur Verfügung.
Neben den Ausbildungsmaßnahmen werden begleitende, soziale, ärztliche und psychologische Dienste angeboten. Ziel der Maßnahmen ist die Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Berufsausbildungsbeihilfe

Menschen mit Behinderung erhalten bei Teilnahme an allgemeinen Maßnahmen der Ausbildung Berufsausbildungsbeihilfe. Berufsausbildungsbeihilfe wird währen der Ausbildung, der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, der Grundausbildung oder anderer Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gezahlt. Weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.

Studium

Die Hochschulen tragen nach dem Hochschulrahmengesetz dafür Sorge, dass behinderte Studierende in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können.

Die Prüfungsordnungen müssen die besonderen Belange behinderter Studierender zur Wahrung ihrer Chancengleichheit berücksichtigen. Dennoch müssen behinderte und chronisch kranke Studieninteressierte auch die körperlichen und geistigen Belastungen im Studium bedenken.

Beauftragte für Behinderte an Hochschulen

Die Beauftragten an Hochschulen sollten:

  • Ansprechnpartner für die behinderten und chronisch kranken Studierenden sein
  • sich für den Ausgleich von Nachteilen beim Studium und bei Prüfungen einsetzen
  • bei der Planung und Ausführung behindertengerechter Maßnahmen beteiligt werden
  • die Hochschulen über die Situation und über die Probleme der behinderten und chronisch kranker Studierenden unterrichten.

Bildung und Arbeit vor Ort

Weiterführende Informationen zum Studium mit Behinderung




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