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Für einige behinderte Menschen ist die Teilhabe am Arbeitsleben nur durch eine persönliche Arbeitsassistenz möglich. Dies können zum Beispiel Vorleser für sehbehinderte Menschen sein. Die Kosten der Assistenz werden in der Regel zur Erlangung eines Arbeitplatzes von den Rehabilitation strägern und zur Erhaltung eines Arbeitsplatzes von den Integrationsämtern übernommen.
Welche Formen von Assistenzen es gibt, erfahren Sie in der Rubrik "Beratung und Hilfe".
Technische Arbeitshilfen sind notwendige Hilfsmittel zur behindertengerechten Ausstattung eines Arbeitsplatzes. Der behinderte Mitarbeiter hat einen Anspruch darauf gegen seinen Arbeitgeber nach § 81 SGB IX. In der Regel wird die Erstausstattung durch das Arbeitsamt, die Umrüstung durch die Integrationsämter übernommen.
Behinderte Menschen können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben manchmal nur mit Hilfe einer Begleitperson in Anspruch nehmen. Dieser Begleitperson werden Reisekosten und Verpflegung vom zuständigen Rehabilitationsträger erstattet.
Im Rahmen der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung haben behinderte Menschen Anspruch auf die Versorgung mit einem Kraftfahrzeug, wenn sie ihre Arbeit nicht anders erreichen können. Dies gilt auch, wenn ein Dritter das Fahzeug fahren muss. Der Höchszuschuss für ein KFZ beträgt 9.500 €. Kostenträger sind je nach Voraussetzungen Arbeitsamt, Integrationsamt oder die Rentenversicherung.
Assistenz und Hilfen im Alltag vor Ort
Quell-URL: http://www.familienratgeber.de/jugendliche_erwachsene/bildung_arbeit/assistenz_hilfe.php