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Arbeit und Alter

Mann mit Hut

Rentenalter und Ruhestand betreffen Menschen mit Behinderung ebenso wie nicht behinderte Menschen. Ist man auf dem normalen Arbeitsmarkt beschäftigt, gelten grundsätzlich für alle Arbeitnehmer die gleichen Regelungen. Es sei denn Krankheit oder Behinderung machen dies nicht möglich. Beschäftigte einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung können durch die Einrichtung Hilfe beim Ausstieg in das Rentenalter erhalten.

Ausgleitende Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen

Für die meisten Erwachsenen mit geistiger Behinderung stellt die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) einen Lebensmittelpunkt dar. Hier kann man mit Kolleginnen und Kollegen Freundschaften schließen, die Arbeit gibt Bestätigung und das Bewusstsein, gebraucht zu werden.

Der Eintritt in den Ruhestand kann zunächst ein Gefühl der Leere und der Nutzlosigkeit auslösen. Das gilt für nichtbehinderte ebenso wie auch für behinderte Menschen. Letztere trifft der Austritt aus dem Arbeitsleben oft noch härter, da sie Veränderungen im Alter schwerer verarbeiten und darüber hinaus in der Regel weniger Möglichkeiten haben, sich auf den Ruhestand aktiv vorzubereiten und ihn zu gestalten.

Ein allmähliches Ausscheiden aus dem Arbeitsprozess kann den Übergang in den Ruhestand sehr erleichtern. Mögliche Maßnahmen der Werkstatt sind:

  • Verkürzung der Arbeitszeit
  • Einführung verlängerter oder zusätzlicher Pausen
  • Veränderung der Arbeitsinhalte
  • Veränderung des Arbeitsplatzes
  • Einrichtung einer speziellen Gruppe für ältere Beschäftigte, so dass die anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch veränderte Abläufe nicht beeinträchtigt werden

Die Werkstatt für behinderte Menschen

Anlaufstellen für ältere Menschen mit Behinderung vor Ort

Weiterführende Informationen im Internet


Stichworte, die zu diesem Artikel zugeordnet wurden:
EU-Rente, Freizeitangebote, Grundsicherung, Rente, Rentenalter, Werkstatt


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