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Vorsorge

Einfach gesagt:

Vorsorge bedeutet: Man lässt sich untersuchen, obwohl man nicht krank ist. Man macht die Untersuchung, um rechtzeitig zu merken, ob das Baby und man selber gesund ist. Sie können sich überlegen, wer die Untersuchungen bei Ihnen macht. Das können Frauen-Ärzte, Krankenhäuser und Hebammen sein.

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Niedergelassene Fachärzte

Schwangere Frau fasst mit beiden Händen an ihren Bauch

Medizinische Begleitung gibt Frauen während der Schwangerschaft Orientierung und Sicherheit. Die Schwangerenvorsorge in einer Frauenarzt-Praxis ist bei uns in Deutschland die übliche Form der Begleitung. Zehn Vorsorgeuntersuchungen sind bei einer "normalen" Schwangerschaft vorgesehen. Mit unterschiedlichen Untersuchungen und Tests prüft die Ärztin oder der Arzt die Entwicklung des Ungeborenen und den Gesundheitszustand der Mutter. Zum Vorsorgeangebot gehören neben dem Ultraschall auch andere Methoden vorgeburtlicher Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten oder Auffälligkeiten bei dem ungeborenen Kind. Der Fachbegriff für diese Untersuchungen vor der Geburt lautet „Pränatale Diagnostik“ (Verlinkung zum Glossar/Lexikon).
Die Praxisgebühr von zehn Euro muss für die Vorsorgeuntersuchungen nicht gezahlt werden.
Frauenärzte/innen können die Schwangerenvorsorge bei den Krankenkassen nur dann abrechnen, wenn sie alle dafür notwendigen Leistungen, unabhängig vom Wunsch der Frau, erbracht haben. Dennoch ist das Vorsorgepaket ein Angebot und keine Pflicht. Deshalb sollten die werdenden Mütter vor jeder Untersuchung über Art und Methode der Untersuchung informiert werden. Die Angebote der vorgeburtlichen Untersuchungenkönnen sehr sinnvoll und hilfreich sein. Die Entscheidung dafür liegt aber allein bei der Frau.

Gynäkologische Abteilungen und Abteilungen für Geburtshilfe in Krankenhäusern

In der Regel wird Schwangerenvorsorge in einer gynäkologischen Praxis angeboten. In Fällen, wo eine stationäre Behandlung notwendig werden sollte, geben die zuständigen Abteilungen für Gynäkologie und Geburtshilfe in Krankenhäusern Auskunft.

Hebammen

In einigen Ländern – wie zum Beispiel in den Niederlanden – wird bei einer regulär verlaufenden Schwangerschaft die gesamte Vorsorge von einer Hebamme durchgeführt. Nur wenn Komplikationen auftreten wird die schwangere Frau an eine Gynäkologin oder einen Gynäkologen überwiesen.
Auch bei uns können und dürfen Hebammen die Schwangerenvorsorge durchführen. Diese Möglichkeit ist in der Öffentlichkeit allerdings noch wenig bekannt und wird dementsprechend nur von einer Minderheit schwangerer Frauen genutzt. Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, entweder alle Vorsorgeuntersuchungen von einer Hebamme, oder diese im Wechsel mit der Vorsorge bei einer Gynäkologin oder einem Gynäkologen durchführen zu lassen. Übernimmt eine Hebamme die Schwangerenvorsorge, handelt es sich wie im Fall der Frauenärzte/innen um eine Leistung der Krankenkasse. Für weitere Informationen zur Schwangerenbetreuung durch Hebammen wenden Sie sich bitte an den Deutschen Hebammenverband e. V.
Gartenstraße 26
76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 - 9 81 89 0
Telefax: 0721 - 9 81 89 20
Ansprechpartnerin: Andrea Jagau
E-Mail: info@hebammenverband.de

Kostenübernahme

Die Kosten für die Maßnahmen der Früherkennung und Vorsorge werden von der Krankenkasse übernommen. Besteht kein Krankenversicherungsschutz, können die Kosten unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse vom Sozialamt getragen werden.

Adressen aus dem Bereich Geburt und Diagnose


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Diagnoseverfahren, Frauenarzt, Früherkennung, Mütter mit Behinderung

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