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Vorsorge bedeutet: Man lässt sich untersuchen, obwohl man nicht krank ist. Man macht die Untersuchung, um rechtzeitig zu merken, ob das Baby und man selber gesund ist. Sie können sich überlegen, wer die Untersuchungen bei Ihnen macht. Das können Frauen-Ärzte, Krankenhäuser und Hebammen sein.
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Geht es unserem Kind gut?
In die erste Zeit der Schwangerschaft fällt für Frauen auch die Entscheidung für eine Begleitung, die Ihnen Orientierung und Sicherheit gibt. Die Schwangerenvorsorge in einer Frauenarzt-Praxis ist bei uns in Deutschland die übliche Form der Begleitung. Für die reine Vorsorge müssen keine 10 Euro Praxisgebühr gezahlt werden.
Zehn Vorsorgeuntersuchungen sind bei einer "normalen" Schwangerschaft vorgesehen. Mit unterschiedlichen Untersuchungen und Tests prüft die Ärztin oder der Arzt die Entwicklung des Ungeborenen und den Gesundheitszustand der Mutter. Zum Vorsorgeangebot gehören neben dem Ultraschall auch andere Methoden vorgeburtlicher Untersuchung wie die Triple-Diagnostik (Triple Test) oder Fruchtwasseruntersuchung, mit denen nach Auffälligkeiten bei dem ungeborenen Kind gesucht wird.
Frauenärzte/innen können die Schwangerenvorsorge bei den Krankenkassen nur nach Pauschale abrechnen, wenn sie alle dafür notwendigen Leistungen, unabhängig vom Wunsch der Frau, erbracht haben. Dennoch ist das Vorsorgepaket ein Angebot und keine Pflicht. Vor jeder Maßnahme muss eine umfangreiche Aufklärung stattfinden. Nicht zuletzt bedingt durch Schadenersatzklagen fühlen sich Mediziner/innen verpflichtet, auf die Angebote vorgeburtlicher Untersuchungen hinzuweisen. Die Entscheidung liegt aber allein bei der Frau.
In der Regel wird Schwangerenvorsorge in einer gynäkologischenPraxis angeboten. In Fällen, wo eine stationäre Behandlung notwendigwerden sollte, geben die zuständigen Abteilungen für Gynäkologie und Geburtshilfe in Krankenhäusern Auskunft.
In einigen Ländern - wie zum Beispiel in den Niederlanden - wird bei einer regulär verlaufenden Schwangerschaft die gesamte Vorsorge von einer Hebamme durchgeführt. Nur wenn Komplikationen auftreten wird die schwangere Frau an eine Gynäkologin oder einen Gynäkologen überwiesen.
Auch bei uns sind Hebammen berechtigt und dafür ausgebildet, die Schwangerenvorsorge durchzuführen. Diese Möglichkeit ist in der Öffentlichkeit allerdings noch wenig bekannt und wird dementsprechend nur von einer Minderheit schwangerer Frauen genutzt. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, entweder alle Vorsorgeuntersuchungen von einer Hebamme, oder diese im Wechsel mit der Vorsorge bei einer Gynäkologin oder einem Gynäkologen durchführen zu lassen. Führt eine Hebamme die Schwangerenvorsorge durch, handelt es sich wie im Fall der Frauenärzte/innen um eine Leistung der Krankenkasse. Für weitere Informationen zur Schwangerenbetreuung durch Hebammen wenden Sie sich bitte an den Bund Deutscher Hebammen.
Die Kosten für die Maßnahmen der Früherkennung und Vorsorge werden von der Krankenkasse übernommen. Besteht kein Krankenversicherungsschutz, können die Kosten unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse vom Sozialamt getragen werden.
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Quell-URL: http://www.familienratgeber.de/geburt/vorsorge.php