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Die Geburt

Einfach gesagt:

Nach der Geburt gibt es, oft viele Fragen. Dann ist es gut, wenn man Hilfe bekommt. Sie können sich überlegen, wer Ihnen hilft. Meistens hilft der Kinder-Arzt bei Fragen. Ihr Kinder-Arzt kennt auch andere Leute, die Ihnen helfen können. Und der Kinder-Arzt arbeitet mit diesen Leuten zusammen.

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Ärzte/ Fachärzte

In die Zeit nach der Schwangerschaft fällt für Frauen auch die Entscheidung für eine Begleitung, die Ihnen Orientierung und Sicherheit gibt. Die Begleitung durch einen Kinderarzt ist bei uns in Deutschland die übliche Form der Begleitung. Ihr Kinderarzt nennt Ihnen auch Spezialisten in Ihrer Nähe und arbeitet mit diesen zusammen.

Geburtskliniken

Die Geburtskliniken führen in der Regel auch die Erstmitteilung durch. Wünschenswert ist, dass beide Elternteile bei diesem Gespräch dabei sind. Beachten Sie bitte, dass sie eventuell eine recht einseitige und negative Einschätzung zu Ihrem neugeborenen Kind erhalten können. Doch es gibt viele Eltern, die selbst ein behindertes Kind bekommen haben und in einer ähnlichen Situation gewesen sind. Bei diesen Eltern und ihren Verbänden und Selbsthilfe-Gruppen erhalten Sie Rat und Unterstützung.

Kinderkliniken/Kinderstationen

Oft wird ein unter Komplikationen geborenes Kind unmittelbar nach der Geburt von der Mutter getrennt und zur weiteren Beobachtung und Diagnose auf eine Kinderstation oder in eine Kinderklinik verlegt. Informieren Sie sich vor der Geburt und erkundigen Sie sich nach entsprechenden Angeboten, wenn mit Komplikationen zu rechnen ist.

Geburtshäuser

Geburtshäuser stellen inzwischen eine gute Alternative zu den Geburtskliniken dar und erfreuen sich immer grösserer Beliebtheit. Sollte die Geburt in einem Geburtshaus stattfinden, so können Sie sich schon vorher dort informieren lassen, wie mit unvorhergesehen Komplikationen umgegangen wird, und ob und durch wen dort eine Erstmitteilung der Eltern stattfindet. Ist schon vor der Geburt mit Komplikationen zu rechnen, wird das Geburtshaus Ihnen eine geeignete Geburtsklinik empfehlen können.

Freiberufliche Hebammen

Auch nach der Geburt begleitet die Hebamme Mutter und Kind für einen gewissen Zeitraum (mindestens in den 8 Wochen Mutterschutz) und steht für Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Diese Leistungen können von den Krankenkassen übernommen werden.

Informationen hierzu erhalten Sie beim Bund Deutscher Hebammen e.V. (BDH).

Oft wird ein unter Komplikationen geborenes Kind unmittelbar nach der Geburt von der Mutter getrennt und zur weiteren Beobachtung und Diagnose auf eine Spezialabteilung oder in eine Spezialklinik verlegt. Dieses kann aber auch in einem längeren Zeitraum nach der Geburt geschehen etwa auf Anraten des Kinderarztes.

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