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		<title>Familienratgeber Forum »Schwerbehinderung«</title>
		<link>http://www.familienratgeber.de/blog/</link>
		<description>Der RSS-Feed mit den letzten Beiträgen im Familienratgeber Forum »Schwerbehinderung«</description>		
		<language>de</language>
		<copyright>Aktion Mensch</copyright>
		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 14:39:58 GMT</pubDate>
		<lastBuildDate>Thu, 02 Feb 2012 14:40:02 GMT</lastBuildDate>
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			<title>Familienratgeber Forum »Schwerbehinderung«</title>
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		<item>
			<title>Re: Querschnittlähmung? Wie soll ich mich verhalten?</title>
			<description>Hallo,

klingt nach einer typischen Reaktion. Wahrscheinlich will er euch nicht mit seiner Behinderung zur Last fallen. Ich würde mir fürs erste keine Sorgen machen, das legt sich meistens nach dem ersten Schock. Eventuell können die Ärzte oder Schwestern dir Tipps geben, wie du dich am besten verhälst, ich würde auf jeden Fall ihn nicht bedrängen, aber auch nicht die Besuche ganz abbrechen. 

Ich hoffe, das hilft dir weiter. 

gGreets Manni</description>
			<content:encoded><![CDATA[
				<p>Hallo,</p>
<p>klingt nach einer typischen Reaktion. Wahrscheinlich will er euch nicht mit seiner Behinderung zur Last fallen. Ich würde mir fürs erste keine Sorgen machen, das legt sich meistens nach dem ersten Schock. Eventuell können die Ärzte oder Schwestern dir Tipps geben, wie du dich am besten verhälst, ich würde auf jeden Fall ihn nicht bedrängen, aber auch nicht die Besuche ganz abbrechen. </p>
<p>Ich hoffe, das hilft dir weiter. </p>
<p>gGreets Manni</p>
			]]></content:encoded>
			<link>http://www.familienratgeber.de/forum/thread.php?fid=11&amp;nid=6571</link>
			<author>Manni</author>
			<comments>http://www.familienratgeber.de/forum/thread.php?fid=11&amp;nid=6571</comments>
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			<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 14:39:58 GMT</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Querschnittlähmung? Wie soll ich mich verhalten?</title>
			<description>Hallo, mein bester Freund (35 J., verheiratet, Lehrer) hatte vor 10 Wochen einen Autounfall, bei dem er sich einen Lendenwirbel gebrochen hat. Es kam zu einer Einblutung in den Wirbelkanal und dadurch zu einem Querschnittssyndrom. Von Anfang an war klar, dass eine Prognose, ob sich die Lähmung zurückbilden wird, erst nach 6-8 Wochen möglich sein würde. Mein Freund ist von Anfang an bewundernswert cool mit der Situation umgegangen und hat bei sämtlichen Therapiemaßnahmen engagiert mitgemacht. Ich habe ihn mehrmals in der Woche besucht (im KH und nun in der Reha) und nach anfänglicher Befangenheit haben wir sogar miteinander gelacht und Spaß gehabt. Seit einigen Tagen ist nun aber alles anders. Er verhält sich mir gegenüber extrem ablehnend und hat gesagt, er möchte nicht mehr, dass ich ihn besuchen komme. Obwohl wir m. E. eine enge Bindung haben (hatten) sagt er, er könne es nicht nicht mehr aushalten, für mich den Freund zu spielen. Ich hätte ihm nie wirklich etwas bedeutet. Auch seiner Frau gegenüber macht er Andeutungen, dass er sich auch vorstellen könnte, ohne sie zu leben. WAS SOLL DAS? Er liebt seine Frau abgöttisch! Sie ihn auch! Auch im Rollstuhl! Für mich ist er der wichtigste Mensch außerhalb der Familie! Das weiß er auch. Aber was soll ich tun??? Soll ich einfach übergehen, dass er mich nicht mehr sehen will? Ihn gegen seinen Willen besuchen? Bin überzeugt davon, dass seine Reaktion damit zusammenhängt, dass er, laut Aussage der Ärzte, sehr wahrscheinlich querschnittgelähmt bleiben wird. Ich will ihm helfen, ihn aber nicht bedrängen. Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich brauche dringend Tipps!
Danke. 
blue</description>
			<content:encoded><![CDATA[
				<p>Hallo, mein bester Freund (35 J., verheiratet, Lehrer) hatte vor 10 Wochen einen Autounfall, bei dem er sich einen Lendenwirbel gebrochen hat. Es kam zu einer Einblutung in den Wirbelkanal und dadurch zu einem Querschnittssyndrom. Von Anfang an war klar, dass eine Prognose, ob sich die Lähmung zurückbilden wird, erst nach 6-8 Wochen möglich sein würde. Mein Freund ist von Anfang an bewundernswert cool mit der Situation umgegangen und hat bei sämtlichen Therapiemaßnahmen engagiert mitgemacht. Ich habe ihn mehrmals in der Woche besucht (im KH und nun in der Reha) und nach anfänglicher Befangenheit haben wir sogar miteinander gelacht und Spaß gehabt. Seit einigen Tagen ist nun aber alles anders. Er verhält sich mir gegenüber extrem ablehnend und hat gesagt, er möchte nicht mehr, dass ich ihn besuchen komme. Obwohl wir m. E. eine enge Bindung haben (hatten) sagt er, er könne es nicht nicht mehr aushalten, für mich den Freund zu spielen. Ich hätte ihm nie wirklich etwas bedeutet. Auch seiner Frau gegenüber macht er Andeutungen, dass er sich auch vorstellen könnte, ohne sie zu leben. WAS SOLL DAS? Er liebt seine Frau abgöttisch! Sie ihn auch! Auch im Rollstuhl! Für mich ist er der wichtigste Mensch außerhalb der Familie! Das weiß er auch. Aber was soll ich tun??? Soll ich einfach übergehen, dass er mich nicht mehr sehen will? Ihn gegen seinen Willen besuchen? Bin überzeugt davon, dass seine Reaktion damit zusammenhängt, dass er, laut Aussage der Ärzte, sehr wahrscheinlich querschnittgelähmt bleiben wird. Ich will ihm helfen, ihn aber nicht bedrängen. Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich brauche dringend Tipps!<br />
Danke.<br />
blue</p>
			]]></content:encoded>
			<link>http://www.familienratgeber.de/forum/thread.php?fid=11&amp;nid=6570</link>
			<author>blue</author>
			<comments>http://www.familienratgeber.de/forum/thread.php?fid=11&amp;nid=6570</comments>
			<guid>http://www.familienratgeber.de/forum/thread.php?fid=11&amp;nid=6570</guid>
			<pubDate>Wed, 25 Jan 2012 17:19:28 GMT</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>unbefristeter Schwerbehindertenausweis</title>
			<description>Hallo
Ich habe einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis. In welchen Abständen wird man wieder überprüft, oder nicht?
Danke für eine Antwort</description>
			<content:encoded><![CDATA[
				<p>Hallo<br />
Ich habe einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis. In welchen Abständen wird man wieder überprüft, oder nicht?<br />
Danke für eine Antwort</p>
			]]></content:encoded>
			<link>http://www.familienratgeber.de/forum/thread.php?fid=11&amp;nid=6568</link>
			<author>Roswitha Grote</author>
			<comments>http://www.familienratgeber.de/forum/thread.php?fid=11&amp;nid=6568</comments>
			<guid>http://www.familienratgeber.de/forum/thread.php?fid=11&amp;nid=6568</guid>
			<pubDate>Sun, 22 Jan 2012 13:36:52 GMT</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Re: Klage Sozialgericht</title>
			<description>Das ist meiner Bekannten leider auch passiert, mit dem Amt. 
Sie hofft auf Korrektur, hat Einspruch eingereicht.
LG</description>
			<content:encoded><![CDATA[
				<p>Das ist meiner Bekannten leider auch passiert, mit dem Amt.<br />
Sie hofft auf Korrektur, hat Einspruch eingereicht.<br />
LG</p>
			]]></content:encoded>
			<link>http://www.familienratgeber.de/forum/thread.php?fid=11&amp;nid=6567</link>
			<author>Gelie</author>
			<comments>http://www.familienratgeber.de/forum/thread.php?fid=11&amp;nid=6567</comments>
			<guid>http://www.familienratgeber.de/forum/thread.php?fid=11&amp;nid=6567</guid>
			<pubDate>Mon, 09 Jan 2012 03:35:31 GMT</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Klage Sozialgericht</title>
			<description>Hallo,

das Versorgungsamt hat micht von 50 auf 30 % GdB zurückgestuft. Ich hatte einen Änderungsantrag gestellt und gehofft, 60% zu bekommen.

Der Widerspruch wurde nicht anerkannt.

Dann habe ich Klage beim Sozialgericht eingereicht, da ich seit fast 20 Jahren 5O% habe.

Das Versorgungsamt hat auf die Klage erwidert und beantragt, die Klage abzuweisen.

Nach dieser Klageerwiderung hat das Gericht das Versorgungsamt angeschrieben und migeteilt, das es einen bestandskräftigen Bescheid von 1994 gäbe und das Versorgungsamt zur Stellungnahme aufgefordert.

Mich interessiert was bedeutet »bestandskräftiger Bescheid« für mein Verfahren?

MfG und vielen dank im voraus

M. Remhagen</description>
			<content:encoded><![CDATA[
				<p>Hallo,</p>
<p>das Versorgungsamt hat micht von 50 auf 30 % GdB zurückgestuft. Ich hatte einen Änderungsantrag gestellt und gehofft, 60% zu bekommen.</p>
<p>Der Widerspruch wurde nicht anerkannt.</p>
<p>Dann habe ich Klage beim Sozialgericht eingereicht, da ich seit fast 20 Jahren 5O% habe.</p>
<p>Das Versorgungsamt hat auf die Klage erwidert und beantragt, die Klage abzuweisen.</p>
<p>Nach dieser Klageerwiderung hat das Gericht das Versorgungsamt angeschrieben und migeteilt, das es einen bestandskräftigen Bescheid von 1994 gäbe und das Versorgungsamt zur Stellungnahme aufgefordert.</p>
<p>Mich interessiert was bedeutet »bestandskräftiger Bescheid« für mein Verfahren?</p>
<p>MfG und vielen dank im voraus</p>
<p>M. Remhagen</p>
			]]></content:encoded>
			<link>http://www.familienratgeber.de/forum/thread.php?fid=11&amp;nid=6566</link>
			<author>Remhagen</author>
			<comments>http://www.familienratgeber.de/forum/thread.php?fid=11&amp;nid=6566</comments>
			<guid>http://www.familienratgeber.de/forum/thread.php?fid=11&amp;nid=6566</guid>
			<pubDate>Sun, 08 Jan 2012 19:28:13 GMT</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>LS-Online - Schwerbehinderten-Onlineportal der Nds. Landessozialverwaltung</title>
			<description>LS-Online Das Schwerbehinderten-Onlineportal der Nds. Landessozialverwaltung

Mit LS-Online – dem Web-Portal zur Onlineantragstellung nach dem Schwerbehindertenrecht in Niedersachsen – steht Ihnen eine zusätzliche Kommunikationsmöglichkeit mit dem Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Landessozialamt – LS) zur Verfügung.

www.facebook.de/lsonline
www.lsonline.niedersachsen.de</description>
			<content:encoded><![CDATA[
				<p>LS-Online Das Schwerbehinderten-Onlineportal der Nds. Landessozialverwaltung</p>
<p>Mit LS-Online – dem Web-Portal zur Onlineantragstellung nach dem Schwerbehindertenrecht in Niedersachsen – steht Ihnen eine zusätzliche Kommunikationsmöglichkeit mit dem Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Landessozialamt – LS) zur Verfügung.</p>
<p>www.facebook.de/lsonline<br />
www.lsonline.niedersachsen.de</p>
			]]></content:encoded>
			<link>http://www.familienratgeber.de/forum/thread.php?fid=11&amp;nid=6560</link>
			<author>LS-Online</author>
			<comments>http://www.familienratgeber.de/forum/thread.php?fid=11&amp;nid=6560</comments>
			<guid>http://www.familienratgeber.de/forum/thread.php?fid=11&amp;nid=6560</guid>
			<pubDate>Tue, 13 Dec 2011 12:39:21 GMT</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>virtuelle Internet-Selbsthilfe</title>
			<description>Hallo zusammen, mein schwerstbehindertes Kind ist mittlerweile 21 Jahre alt. Früher haben wir uns in Selbsthilfegruppentreffs ausgetauscht. Zwar findet man immer weniger face to face Selbsthilfe, aber dafür zunehmend virtuellen Erfahrungsaustausch. Der Vorteil dieser virtuellen Selbsthilfe ist, dass die Foren meist 24 Stunden geöffnet haben und man, wann immer man etwas loswerden möchte, auch die Möglichkeit dazu hat. Viele Betroffene tummeln sich im Netz. Fehlende Möglichkeiten, oder auch soziale Kontakte, mangelnde Betreuungsmöglichkeiten, binden einen oft an das zuhause. So kann das Internet gerade in diesem Bereich, auch für uns Möglichkeiten schaffen, Kontakte zu Gleichbetroffenen zu finden.
Ich persönlich bevorzuge Foren, die sich speziell für Eltern anbieten. Z. B.

http://www.intakt.info

wo man nicht nur ein gut moderiertes Forum findet, sondern auch eine exzellente Datenbank. 

http://www.rehakids.de

ist eine ebenso gut ausgestattete Datenbank. Auf der Seite des Elternverbands

http://www. Lebenshilfe. de

kann man gute downloads finden.

Manchmal vermisse ich schon meine persönlichen Kontakte. Aber die Zeit spielt eine große Rolle. Nicht nur mein Freiraum betreffend, sondern auch die Entwicklungsabschnitte unserer Kinder. Viele unserer Wegbegleiter gehen nun andere Wege. Die Kinder, längst den Kinderschuhen entwachsen, leben in ihren eigenen neuen Lebensbereichen. Manchmal ein Wohnheim, manchmal betreutes Wohnen, egal wie auch immer. Inklusion heißt das neue Zauberwort und alle machen mit? Wir werden sehen. Altes und bewährtes sollte man nicht zu schnell über Bord werfen. Vieles wurde zäh erkämpft und ist dem Zeitgeist entsprechend, aber auch schnell wieder weg rationalisiert. Wir müssen aufpassen und Verantwortung zeigen. Zusammen kann man viel erreichen. In den o. g. Foren kann man sich u. a. auch einen Überblick verschaffen, wie Eltern von heute »ticken«. Alles hat seine Zeit.

L. G.
Marie-Luis</description>
			<content:encoded><![CDATA[
				<p>Hallo zusammen, mein schwerstbehindertes Kind ist mittlerweile 21 Jahre alt. Früher haben wir uns in Selbsthilfegruppentreffs ausgetauscht. Zwar findet man immer weniger face to face Selbsthilfe, aber dafür zunehmend virtuellen Erfahrungsaustausch. Der Vorteil dieser virtuellen Selbsthilfe ist, dass die Foren meist 24 Stunden geöffnet haben und man, wann immer man etwas loswerden möchte, auch die Möglichkeit dazu hat. Viele Betroffene tummeln sich im Netz. Fehlende Möglichkeiten, oder auch soziale Kontakte, mangelnde Betreuungsmöglichkeiten, binden einen oft an das zuhause. So kann das Internet gerade in diesem Bereich, auch für uns Möglichkeiten schaffen, Kontakte zu Gleichbetroffenen zu finden.<br />
Ich persönlich bevorzuge Foren, die sich speziell für Eltern anbieten. Z. B.</p>
<p>http://www.intakt.info</p>
<p>wo man nicht nur ein gut moderiertes Forum findet, sondern auch eine exzellente Datenbank. </p>
<p>http://www.rehakids.de</p>
<p>ist eine ebenso gut ausgestattete Datenbank. Auf der Seite des Elternverbands</p>
<p>http://www. Lebenshilfe. de</p>
<p>kann man gute downloads finden.</p>
<p>Manchmal vermisse ich schon meine persönlichen Kontakte. Aber die Zeit spielt eine große Rolle. Nicht nur mein Freiraum betreffend, sondern auch die Entwicklungsabschnitte unserer Kinder. Viele unserer Wegbegleiter gehen nun andere Wege. Die Kinder, längst den Kinderschuhen entwachsen, leben in ihren eigenen neuen Lebensbereichen. Manchmal ein Wohnheim, manchmal betreutes Wohnen, egal wie auch immer. Inklusion heißt das neue Zauberwort und alle machen mit? Wir werden sehen. Altes und bewährtes sollte man nicht zu schnell über Bord werfen. Vieles wurde zäh erkämpft und ist dem Zeitgeist entsprechend, aber auch schnell wieder weg rationalisiert. Wir müssen aufpassen und Verantwortung zeigen. Zusammen kann man viel erreichen. In den o. g. Foren kann man sich u. a. auch einen Überblick verschaffen, wie Eltern von heute »ticken«. Alles hat seine Zeit.</p>
<p>L. G.<br />
Marie-Luis</p>
			]]></content:encoded>
			<link>http://www.familienratgeber.de/forum/thread.php?fid=11&amp;nid=6558</link>
			<author>Marie-Luise</author>
			<comments>http://www.familienratgeber.de/forum/thread.php?fid=11&amp;nid=6558</comments>
			<guid>http://www.familienratgeber.de/forum/thread.php?fid=11&amp;nid=6558</guid>
			<pubDate>Fri, 09 Dec 2011 23:34:07 GMT</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Verlegung in ein Pflegeheim</title>
			<description>Ich habe eine Frage, es geht um meinen Bekannten, er hat Gerichtliche Betreuung und liegt derweil im Krankenhaus. Nun soll er entlassen werden und in ein Pflegeheim verlegt werden es geht darum das er dort keinen mehr hat der ihn dann besuchen würde. Nun hatte ich mich mit dem Betreuer unterhalten ob mein bekannter hierher(anderes Bundesland)in ein Pflegeheim verlegt werden kann, hier wäre denn auch immer jemand da der ihn besuchen würde. Der Bertreuer verneinte diesen Wunsch aber mein Bekannter möchte es. Darf dieses abgelehnt werden? Bitte helfen Sie mir … ich weiß nicht mehr weiter da mein Bekannter leider dem Betreuer auch nicht äußert was er möchte.(aus Angst vor Ablehnung)</description>
			<content:encoded><![CDATA[
				<p>Ich habe eine Frage, es geht um meinen Bekannten, er hat Gerichtliche Betreuung und liegt derweil im Krankenhaus. Nun soll er entlassen werden und in ein Pflegeheim verlegt werden es geht darum das er dort keinen mehr hat der ihn dann besuchen würde. Nun hatte ich mich mit dem Betreuer unterhalten ob mein bekannter hierher(anderes Bundesland)in ein Pflegeheim verlegt werden kann, hier wäre denn auch immer jemand da der ihn besuchen würde. Der Bertreuer verneinte diesen Wunsch aber mein Bekannter möchte es. Darf dieses abgelehnt werden? Bitte helfen Sie mir … ich weiß nicht mehr weiter da mein Bekannter leider dem Betreuer auch nicht äußert was er möchte.(aus Angst vor Ablehnung)</p>
			]]></content:encoded>
			<link>http://www.familienratgeber.de/forum/thread.php?fid=11&amp;nid=6552</link>
			<author>Topaloglu</author>
			<comments>http://www.familienratgeber.de/forum/thread.php?fid=11&amp;nid=6552</comments>
			<guid>http://www.familienratgeber.de/forum/thread.php?fid=11&amp;nid=6552</guid>
			<pubDate>Thu, 10 Nov 2011 17:30:52 GMT</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Zweitversorgung mit Therapiestuhl durch die Krankenkasse</title>
			<description>Schwerst(geh-)behinderte Kinder werden von der Krankenkasse mit einem Therapiestuhl (Aktivrollstuhl) erstversorgt. Wie sieht es aber aus, wenn dieser heimische Therapiestuhl nicht zum Transport zu einer Kindertageseinrichtung oder Förderschule verwendet werden kann, sei es, weil man ihn per se nicht transportieren kann oder aber nicht genügend Ladekapazitäten des vom Schulträger organisierten Schülerspezialverkehrs bestehen?
Das Bundessozialgericht hat am 03.11.11 diese Fragen zu entscheiden gehabt, und dabei differenziert. 
Entscheidend ist, ob der Therapiestuhl (Aktivrollstuhl) nicht zum Transport geeignet ist bzw. nur mit unzumutbaren Aufwand transportiert werden kann. In diesem Fall ist die Zweitversorgung durch die Krankenkasse sicherzustellen. Scheitert der Transport allein an der Ladekapazität, hat also seine Ursache im nicht ausreichenden Schülerspezialverkehr, so geht dies nicht zu Lasten der Krankenkasse.
Näheres hierzu und zu weiteren Themen finden Sie auf meinem BLOG www.info-sozialrecht.de</description>
			<content:encoded><![CDATA[
				<p>Schwerst(geh-)behinderte Kinder werden von der Krankenkasse mit einem Therapiestuhl (Aktivrollstuhl) erstversorgt. Wie sieht es aber aus, wenn dieser heimische Therapiestuhl nicht zum Transport zu einer Kindertageseinrichtung oder Förderschule verwendet werden kann, sei es, weil man ihn per se nicht transportieren kann oder aber nicht genügend Ladekapazitäten des vom Schulträger organisierten Schülerspezialverkehrs bestehen?<br />
Das Bundessozialgericht hat am 03.11.11 diese Fragen zu entscheiden gehabt, und dabei differenziert.<br />
Entscheidend ist, ob der Therapiestuhl (Aktivrollstuhl) nicht zum Transport geeignet ist bzw. nur mit unzumutbaren Aufwand transportiert werden kann. In diesem Fall ist die Zweitversorgung durch die Krankenkasse sicherzustellen. Scheitert der Transport allein an der Ladekapazität, hat also seine Ursache im nicht ausreichenden Schülerspezialverkehr, so geht dies nicht zu Lasten der Krankenkasse.<br />
Näheres hierzu und zu weiteren Themen finden Sie auf meinem BLOG www.info-sozialrecht.de</p>
			]]></content:encoded>
			<link>http://www.familienratgeber.de/forum/thread.php?fid=11&amp;nid=6551</link>
			<author>Jürgen Langhals</author>
			<comments>http://www.familienratgeber.de/forum/thread.php?fid=11&amp;nid=6551</comments>
			<guid>http://www.familienratgeber.de/forum/thread.php?fid=11&amp;nid=6551</guid>
			<pubDate>Fri, 04 Nov 2011 08:52:56 GMT</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Rueckkehr aus Imigration in Suedamerika mit erkranktem Sohn</title>
			<description>Ich bin Rentner und Alleinversorger fuer meinen 12-jaehrigen Sohn, der an Muskelschwund erkankt ist. Da es in dem Entwicklungsland Ekuador ueberhaupt keine Infrastrukturen fuer angemnessene Therapien, Wohnungen fuer Beschaedigte, Verkehrsmitteln und Fusswege fuer Rollstuehle gibt, habe ich mich entschlossen, nach Deutschland zurueck zu kehren. Ich weiss nicht, wie ich das in die Wege leiten kann, dass wir im naechsten Jahr reisen koennen. Kann mir jemand sagen, wie ich die Sache von diesem Land aus in den Griff bekomme?</description>
			<content:encoded><![CDATA[
				<p>Ich bin Rentner und Alleinversorger fuer meinen 12-jaehrigen Sohn, der an Muskelschwund erkankt ist. Da es in dem Entwicklungsland Ekuador ueberhaupt keine Infrastrukturen fuer angemnessene Therapien, Wohnungen fuer Beschaedigte, Verkehrsmitteln und Fusswege fuer Rollstuehle gibt, habe ich mich entschlossen, nach Deutschland zurueck zu kehren. Ich weiss nicht, wie ich das in die Wege leiten kann, dass wir im naechsten Jahr reisen koennen. Kann mir jemand sagen, wie ich die Sache von diesem Land aus in den Griff bekomme?</p>
			]]></content:encoded>
			<link>http://www.familienratgeber.de/forum/thread.php?fid=11&amp;nid=6545</link>
			<author>Klaus Weber</author>
			<comments>http://www.familienratgeber.de/forum/thread.php?fid=11&amp;nid=6545</comments>
			<guid>http://www.familienratgeber.de/forum/thread.php?fid=11&amp;nid=6545</guid>
			<pubDate>Wed, 28 Sep 2011 16:05:24 GMT</pubDate>
		</item>
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