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Ein aktuelles Merkblatt erklärt die Ansprüche von Menschen mit Behinderung und ihrer Familien auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung.
Menschen mit Behinderung, die das 18. Lebensjahr überschritten haben und voll erwerbsgemindert sind haben Anspruch auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung , auch wenn sie noch bei ihren Eltern leben.
Das Merkblatt wurde vom Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. im Mai 2012 aktualisiert. Es kann kostenlos als PDF von den Seiten des bvkm heruntergeladen oder als gedruckte Version bestellt werden.
Quell-URL: http://www.familienratgeber.de/div/aktuell/meldung.php?sid=6ca463bfec81ecb7f5ea91aec88f88b1&nid=170