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Heimbewohner erhalten Pflegegeld für die Zeit, die sie während der Wochenenden oder in den Ferien bei ihren Eltern verbringen. Einige Pflegekassen versuchen auf Basis eines neuen Berechnungsmodells , das Pflegegeld mit Sachleistungen aufzurechnen, welche die Betroffenen im Pflegeheim erhalten haben. Dadurch verringert sich der Anspruch auf Pflegegeld.
Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) bietet einen Musterwiderspruch gegen die Kürzung des Pflegegeldes an. Der Musterwiderspruch kann kostenlos als PDF auf den Seiten des bvkm heruntergeladen werden. Aktuell versucht der bvkm zusammen mit anderen Organisationen, das Bundesversicherungsamt davon zu überzeugen, zur alten Berechnungsmethode zurückzukehren. Der bvkm empfiehlt deshalb den Betroffenen, das Widerspruchsverfahren ruhen zu lassen und hat den Musterwiderspruch in seinem aktualisierten Merkblatt entsprechend ergänzt.
Quell-URL: http://www.familienratgeber.de/div/aktuell/meldung.php?sid=2e095d0a19d7b6dde40553e6667462f6&nid=166