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Entlastung in der Familie

Einfach gesagt:

Wenn Sie ein behindertes Kind haben, können Sie Hilfe bekommen. Sie können Hilfe bekommen beim: Familien-entlastenden Dienst (FED), Familien-unterstützenden Dienst (FUD) oder beim Fachdienst für Offene Hilfen. Diese Hilfen richten sich nach Ihren Bedürfnissen. Und danach, welche Hilfe Ihr behindertes Kind braucht.

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Familienausflug

Familienausflug

Die Begleitung von Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen wird meist durch Familienentlastende Dienste (FED), Familienunterstützende Dienste (FUD) oder Fachdienste für Offene Hilfen angeboten.

Diese Dienste verstehen sich als Anbieter alltagsorientierter Dienstleistungen für Familien mit behinderten Angehörigen.

Entsprechend ihren Leitprinzipien "Bedürfnisorientierung und flexible Hilfe" richten sich Art und Umfang der Angebote nach den Erfordernissen der einzelnen Familie.
Die Inanspruchnahme der Angebote durch die Familien beruht auf festen Vereinbarungen. Die Familien entscheiden weitgehend selbst über Art und Umfang der Hilfe. Finanzierungsmöglichkeiten bestehen über die Pflegeversicherung, über die Eingliederungshilfe (§§ 39+40 SGB XII, § 69 b SGB XII) und über niedrigschwellige Angebote nach dem Gesetz zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX).

Die Angebote Familienentlastender Dienste umfassen:

  • stundenweise, tageweise und mehrtägige Betreuungs- und Pflegehilfen, wahlweise in der Familienwohnung oder in Betreuungsräumen des Familienentlastenden Dienstes
  • sozialpädagogische Betreuung und Begleitung von Familien
  • Hilfen bei der Vermittlung von Gastfamilien
  • sozialrechtliche und psychosoziale Beratung
  • Begleitung und Assistenz bei Kindergarten, Schule, Wohnen , Arbeit und Freizeit
  • Freizeitangebote
  • Bildungsveranstaltungen
  • individuelle Schwerstbehindertenbetreuung (ISB)
  • Fahrdienste

In Abhängigkeit vom Einzelfall können von alltagsbezogenen Assistenzen in Anspruch genommen werden.

Adressen zum Thema Entlastung in der Familie in Ihrer Umgebung




Aktuelles

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