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Persönliche Assistenz ermöglicht Menschen mit Behinderung ihr Leben weitgehend nach eigenen Vorstellungen, also selbstbestimmt, zu führen. Mit Hilfe von Assistenten und Assistentinnen lässt sich der persönliche Tagesablauf individuell nach den eigenen Vorlieben und Bedürfnissen umsetzen.
Assistentinnen und Assistenten unterstützen bei der Arbeit, in der Schule oder beim Studium, zu Hause (z.B. bei der Haushaltsführung), bei der Pflege oder in der Freizeit. Nach Angaben der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben e. V. (ISL) gibt es in Deutschland rund 3.000 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit Behinderung, die persönliche Assistenten eingestellt haben. Die Einarbeitung der persönlichen Assistenten erfolgt in der Regel durch die Menschen mit Behinderung selbst und durch ergänzende Fortbildungsveranstaltungen.
Seit 2008 können Menschen mit Behinderung oder mit einer chronischen Erkrankung, die Anspruch auf Teilhabeleistungen haben, ein „Persönliches Budget“ beantragen. Über dieses Budget (Geld) entscheiden sie selbst und können sich damit Hilfe (Assistenz) „einkaufen“. Als Assistenznehmer wählen Menschen mit Behinderung ihre Assistenten selbst aus. Das Ganze wird auch als „Arbeitgebermodell“ bezeichnet.
Assistenzen werden berufs- und freizeitbezogen angeboten:
In der Regel handelt es sich um Einzelunterstützung, die Assistenz kann sich aber auch auf eine Kleingruppe beziehen. Inhaltlich können die Assistenzen sehr unterschiedlich sein. Hier die wichtigsten:
Menschen mit Behinderung haben zur Teilhabe an sämtlichen Lebensbereichen das Recht auf notwendige Assistenzfinanzierung. Seit 2008 gibt es bundesweit das sogenannte „trägerübergreifende Persönliche Budget“. Mit diesem Budget (Geld) kann die notwendige Assistenzleistung finanziert werden. Hierbei beantragt man die notwendige Assistenzleistung bei einem der beteiligten Kostenträger (Rehabilitationsträger) oder bei einer der der Gemeinsamen Reha-Servicestelle. Dadurch hat es der Antragsteller mit nur einem „Budgetbeauftragten“ zu tun, der für sämtliche Fragen und Belange zuständig ist.
Reichen die Leistungen der Pflegekasse und das eigene Vermögen bzw. der eigene Verdienst nicht aus, um die nötige Assistenz zu bezahlen, kann man über die überörtlichen Sozialhilfeträger „Hilfe zur Teilhabe am Leben“ beziehen.
Lesen Sie zu diesem Thema auch "Assistenz und Hilfe" in der Rubrik "Bildung und Arbeit".
Tipp:
Ausführliche Informationen zum Thema Assistenz und Persönliches Budget bietet die Broschüre der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL)
Quell-URL: http://www.familienratgeber.de/beratung_hilfe/hilfe_alltag/assistenzen.php?sid=351dd07ff26c096ac051c0c6fed7888e