Beratung durch die Träger der Behindertenhilfe
Ein wichtiges Angebot der in der Behindertenhilfe aktiven Organisationen ist die Beratung von Menschen mit Behinderung und ihrer Angehörigen. Die Dienste informieren über Hilfemöglichkeiten und Leistungsansprüche und vermitteln Hilfe.
In welchen Fragen werde ich beraten?
- Sozialrechtliche Beratung und Verwaltungsfragen
- Beratung und Begleitung in finanziellen Angelegenheiten
- Beratung und Begleitung in technischen Fragen (Hilfsmittel, bauliche Fragen)
- psychosoziale Beratung und Begleitung (allgemeine Lebensberatung, in besonderen Lebenssituationen, z.B. Beratung nach Gewalttaten)
- Beratung zur Alltagsgestaltung - sowohl als Familien- und Angehörigenberatung als auch als Beratung für den Menschen mit Behinderung selbst
- Geschlechtsspezifische Beratung von Frauen und Männern mit Behinderung
- Beratung zur Inanspruchnahme von behinderungsspezifischen Dienstleistungen
Beratungskompetenz wird zum einen durch professionelle Kräfte des Dienstes vorgehalten; zum anderen kann ein Beratungsumfeld von Betroffenen für Betroffene organisiert werden.
Neben der Beratung kann auch die Begleitung zu
- Behörden und Sozialleistungsträgern,
- Ärzten,
- Therapeuten,
- Einrichtungen
erforderlich sein, um betreuende Angehörige oder den Menschen mit Behinderung selbst zu unterstützen.
Auch die Vermittlung von
- anderen ambulanten, teilstationären oder stationären Angeboten,
- spezialisierten Ärzten, Psychologen, Pädagogen, Therapeuten, Kliniken,
- anderweitigen Beratungsangeboten wie Erziehungs-, Lebens-, Ehe- und Drogenberatungsstellen
gehört zu den Aufgaben einer Beratung.
Beratungsstellen und Adressen von Trägern vor Ort
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